Unfallkosten (des Verkehrs)

Definition

Materielle Unfallkosten wie Sachschäden, Heilungskosten, Polizei- und Rechtsfolgekosten oder Produktionsausfälle sowie immaterielle Unfallkosten (Beeinträchtigung der Lebensqualität oder entgangene Lebensjahre im Todesfall).

Sprache DE
Weitere Sprachen FR , IT , EN
Typ Definition
Veröffentlicht am 03.05.2019
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Thema Mobilität und Verkehr
BFS-Nummer glos-1193-de
Erhebung, Statistik Kosten und Finanzierung des Verkehrs

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/mobilitaet-verkehr/kosten-finanzierung/luftverkehr.assetdetail.8288726.html