Definition
Flüge zur gewerbsmässigen Beförderung von Personen oder Gütern, wenn sie während einer Mindestdauer so regelmässig oder häufig erfolgen, dass es sich erkennbar um eine systematische Folge von Flügen handelt, und im Personenverkehr in der Öffentlichkeit Sitzplätze zum Einzelkauf angeboten werden.
| Sprache | DE |
|---|---|
| Weitere Sprachen | FR , IT , EN |
| Typ | Definition |
| Veröffentlicht am | 03.05.2019 |
| Herausgeber | Bundesamt für Statistik |
| Thema | Mobilität und Verkehr |
| BFS-Nummer | glos-1166-de |
| Erhebung, Statistik |
Luftverkehr, Linien- und Charterverkehr
Zivilluftfahrtstatistik |