Kombinierter Verkehr

Definition

Art des Güterverkehrs, bei dem das Transportgut ohne Wechsel des Transportgefässes auf mehreren unterschiedlichen Verkehrsträgern befördert wird (z.B. Strasse und Schiene). Im begleiteten kombinierten Verkehr werden ganze Lastwagen und Sattelschlepper (mit Sattelauflieger) mit Hilfe von Zügen (Rollende Autobahn) oder Schiffen (RoRo-Verfahren) transportiert. Beim unbegleiteten kombinierten Verkehr werden nur die Ladeeinheiten (Container, Wechselbehälter) oder Sattelauflieger umgeschlagen.

Sprache DE
Weitere Sprachen IT , FR , EN
Typ Definition
Veröffentlicht am 03.11.2020
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Thema Mobilität und Verkehr
BFS-Nummer glos-1160-de
Erhebung, Statistik Gütertransportstatistik
Statistik zum kombinierten Güterverkehr
Statistik des öffentlichen Verkehrs (inkl. Schienengüterverkehr)
 
Verwandte Dokumente Strassenlängen im Jahr 2020

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/mobilitaet-verkehr/gueterverkehr/alpenquerend.assetdetail.14819120.html