Definition
Art des Güterverkehrs, bei dem das Transportgut ohne Wechsel des Transportgefässes auf mehreren unterschiedlichen Verkehrsträgern befördert wird (z.B. Strasse und Schiene). Im begleiteten kombinierten Verkehr werden ganze Lastwagen und Sattelschlepper (mit Sattelauflieger) mit Hilfe von Zügen (Rollende Autobahn) oder Schiffen (RoRo-Verfahren) transportiert. Beim unbegleiteten kombinierten Verkehr werden nur die Ladeeinheiten (Container, Wechselbehälter) oder Sattelauflieger umgeschlagen.
| Sprache | DE |
|---|---|
| Weitere Sprachen | IT , FR , EN |
| Typ | Definition |
| Veröffentlicht am | 03.11.2020 |
| Herausgeber | Bundesamt für Statistik |
| Thema | Mobilität und Verkehr |
| BFS-Nummer | glos-1160-de |
| Erhebung, Statistik |
Gütertransportstatistik
Statistik zum kombinierten Güterverkehr Statistik des öffentlichen Verkehrs (inkl. Schienengüterverkehr) |
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