Sie können zur Übermittlung der erforderlichen Daten die neue, vom Bundesamt für Verkehr (BAV) betreute Webapplikation nutzen:
Datenlieferung durch Transportunternehmen
Hinweis: Für den Zugriff auf die Webapplikation ist eine einmalige Registrierung mit E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer erforderlich (CH-Login).
Häufige Fragen
Die Statistikproduktion ist eine Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und dem Bundesamt für Statistik (BFS). Die Verantwortung für die Datenerfassung und das Mahnwesen liegt beim BAV als Aufsichtsbehörde. Die Verantwortung für die Aufbereitung der Daten und Publikation der Resultate liegt gemäss Statistikerhebungsverordnung (SR 431.012.1) beim BFS.
Die Statistik des öffentlichen Verkehrs berücksichtigt alle in der Schweiz aktiven öffentlichen oder privaten Unternehmen, die über die notwendigen Rechte (Konzession, Bewilligung usw.) verfügen, um in der Schweiz Dienstleistungen (inklusive Bau und Betrieb von Infrastruktur) zur Beförderung von Gütern und/oder zur regelmässigen gewerbsmässigen Beförderung von Personen im Bereich der Eisenbahn, der Binnenschifffahrt, der Seilbahnen und/oder des öffentlichen Strassenverkehrs zu erbringen.
Das BAV verwendet die im Verzeichnis der Transportunternehmen (TUV) hinterlegten Adressen sowie die von den Transportunternehmen gemeldeten Kontakte aus den Fragebögen des Vorjahres.
Gemäss Art. 16 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 (EBG, SR 742.101) sowie Art. 78 der Verordnung vom 4. November 2009 über die Personenbeförderung (VPB, SR 745.11) sind die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs verpflichtet, die für die amtliche Verkehrsstatistik erforderlichen Angaben zu machen. Die Erhebung ist zudem auch in der Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung, SR 431.012.1) als Erhebung mit obligatorischer Auskunftspflicht aufgelistet. Die für die Seilbahnen relevanten gesetzlichen Grundlagen finden sich in SebG Art. 8 Abs. 1 (Seilbahngesetz; SR 743.01) und SebV Art. 10 (Seilbahnverordnung, SR 743.011).
Der Grossteil der Bevölkerung ist täglich mobil, und alle Menschen sind auf Dienstleistungen angewiesen, die nur dank dem Verkehr zur Verfügung gestellt werden können. Somit profitieren wir alle von den Ergebnissen der Erhebung. Denn nur mittels zuverlässiger Statistiken kann das Verkehrssystem der Schweiz so modernisiert werden, dass es auch in Zukunft den Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht.
Der öffentliche Verkehr, insbesondere auf der Schiene, kann zudem nur international organisiert werden. Die öV-Statistik leistet einen Beitrag zur gesamteuropäischen Planung des Schienennetzes sowie der Zukunft des grenzüberschreitenden Eisenbahn Personen- und Güterverkehrs.
Der Datenschutz wird durch das Bundesstatistikgesetz (SR 431.01), die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (SR 431.012.1) und das Bundesgesetz über den Datenschutz (SR 235.1) sichergestellt.
Die Daten werden grundsätzlich in aggregierter Form publiziert. Eine Weitergabe der Rohdaten an die RailCom und den VöV erfolgt nur mit dem Einverständnis (Zustimmungserklärung) der einzelnen Transportunternehmen.
Pro Verkehrsmittel werden die Daten je in einem separaten Fragebogen erhoben (Spezialfall öV Strasse: Autobus, Trolleybus und Tram in einem Fragebogen. Spezialfall Seilbahnen: Leistungsdaten werden pro Anlage erhoben).
Die Statistik des öffentlichen Verkehrs beinhaltet die Verkehrsmittel Eisenbahnen, Zahnradbahnen, Tram, Trolleybusse, Autobusse, Standseilbahnen, Luftseilbahnen, öffentliche Personenschiffe und Autofähren. Um die Transportunternehmen zu entlasten, werden wenn möglich zentrale Datenquellen genutzt.
Enthaltene Merkmale:
- Energie- und Flächenverbrauch
- Längen, technische Angaben
- Personalbestand, Anzahl Unternehmen, Finanzkennzahlen
- Anzahl Fahrzeuge
- Zugs- und Wagenkilometer, Pünktlichkeit, Preisindices
- Beförderte Personen und Güter, Personen- und Tonnenkilometer
- Unfälle, verunfallte Personen
- Externe Kosten
Der Zugang erfolgt über die Webapplikation des BAV. Dazu ist eine einmalige Registrierung mit E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer erforderlich (CH-Login). Die Anleitung dazu finden Sie hier.
Die Aufbereitung und Veröffentlichung erfolgt in drei Erhebungswellen. Je nach Verkehrsmittel gibt es für die Resultate unterschiedliche Liefer- und Publikationstermine. Entscheidend sind dabei die Fristen der EU-Statistikstelle Eurostat: Liefertermin für den Schienengüterverkehr ist Ende Mai und für den Eisenbahn Personenverkehr Ende August nach dem Referenzjahr. Des Weiteren spielt auch die Verfügbarkeit der relevanten Sekundärstatistiken und Hilfsmerkmale eine Rolle. Das BFS stellt sicher, dass die Resultate der öV-Statistik voraussehbar und regelmässig spätestens 12 Monate nach der Referenzperiode verfügbar sind.
Die von den befragten Transportunternehmen gemeldeten Daten werden im nachfolgenden Aufbereitungsprozess geprüft. Offensichtliche Fehler korrigiert das BFS. Rückfragen an die Transportunternehmen werden auf ein Minimum begrenzt, um die Belastung so gering wie möglich zu halten. Falls sie die Vorjahreszahlen nachträglich anpassen möchten, können die Transportunternehmen dies im Bemerkungsfeld des jeweils aktuellen Fragebogens melden.
Die Einzelrohdaten werden vom BFS auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und allenfalls berichtigt. Danach werden sie aggregiert, mit Hilfsmerkmalen modelliert und mit Informationen aus Sekundärstatistiken ergänzt. Die Resultate werden an Eurostat übermittelt und auf der Webseite des BFS publiziert. Die aggregierten Quartalsdaten der Eisenbahn werden zusätzlich dem Weltverkehrsforum (International Transport Forum ITF, OECD) gemeldet.
Die Daten der Transportunternehmen, die eine Zustimmungserklärung unterzeichnet haben, werden an die RailCom und an den VöV weitergeleitet. Das BAV nutzt die Rohdaten für interne Zwecke im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Die Resultate der Statistik des öffentlichen Verkehrs werden auf der Webseite des BFS im Thema Mobilität und Verkehr publiziert. Die Publikation erfolgt entsprechend den drei Erhebungswellen im Juli, September und Dezember. Die Quartalszahlen der Eisenbahn werden jeweils im März, Juni, September und Dezember veröffentlicht. Eurostat publiziert die Resultate gemäss Kalender in der eigenen Datenbank.
Link BFS Veröffentlichungstermine: Agenda
Link BFS: Öffentlicher Verkehr
Link Eurostat Publikationstermine: Eurostat Release Calendar
Link Eurostat Datenbank: Eurostat Database
Link ITF: ITF Transport Statistics
Der Grossteil der Daten der Statistik des öffentlichen Verkehrs stammt aus online-Befragungen bei den Transportunternehmen. Genutzt werden aber auch in der Bundesverwaltung bereits vorhandene Daten, Sekundärstatistiken und Hilfsmerkmale für Modellierungen.
Weiterführende Informationen