Die Statistiken zum Bestand und zu den neuen Inverkehrsetzungen von Strassenfahrzeugen basieren auf einer BFS-Auswertung des amtlichen Schweizer Fahrzeugregisters («IVZ-Fahrzeuge», Teil des «Informationssystems Verkehrszulassung IVZ»).
Zuständig für die Immatrikulation von Fahrzeugen sind die kantonalen Strassenverkehrsämter. Sie melden bei einer Immatrikulation oder bei einer Mutation die Daten des Fahrzeugs, des Halters, des Kontrollschilds und der Versicherung an das zentrale Fahrzeugregister. Verantwortlich für dieses ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA). Es erteilt unter anderem die Zugriffsberechtigungen, kümmert sich um die korrekte Datenbearbeitung und gewährleistet die Informatiksicherheit.
Nähere Informationen zum Fahrzeugregister finden Sie in der Verordnung des Bundes über das Informationssystem Verkehrszulassung.