Die regionale Landwirtschaft gründet sich gemäss der Regionalen Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (R-LGR) auf einer kantonalen Aufgliederung der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR). Landwirtschaftliche Kleinstbetriebe sind somit nicht eingeschlossen.
Die Gesamtrechnung beschreibt die Wirtschaft der regionalen Landwirtschaften (auf Ebene der Grossregionen und der Kantone, sowie auf Ebene der landwirtschaftlichen Regionen), vom Produktionswert zum bewirtschafteten Primäreinkommen, mit Elementen der Vermögensbildung (Investitionen usw.).