Der Presserat steht der Öffentlichkeit als Beschwerdeinstanz in Bezug auf aktualitätsbezogene oder periodische Massenmedien sowie für medienethische Fragen zur Verfügung. In seiner Trägerschaft sind die journalistischen Berufsverbände, die Verlegerorganisationen und die SRG SSR vertreten. Der Presserat stützt seine Stellungnahmen auf nationale und internationale journalismus- und medienethische Vereinbarungen ab. Er versteht sich als ein Selbstregulierungsorgan des redaktionellen Teils der Schweizer Massenmedien.
Das BFS stellt Kennzahlen zur Verfügung zur Anzahl Beschwerden, die beim Schweizer Presserat zu in der Schweiz erschienenen Presseartikeln eingegangen sind. Für mehr Information zum Schweizer Presserat oder um sich an ihn zu wenden verweisen wir auf seine Internetseite (vgl. Reiter «Links» unten auf dieser Seite).