Verwendung Empfangsgebühren

Bis 2019 war die Gebührenpflicht für Radio und Fernsehen gemäss Artikel 68 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) aus dem Jahr 2006 an den Besitz eines Empfangsgeräts geknüpft. Am 1. Januar 2019 trat ein neues System in Kraft, bei dem die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen geräteunabhängig pro Haushalt und Unternehmen erhoben wird (Art. 69b; RTVG).

Billag AG (1998–2018), Serafe AG (seit 2019)

Von 1998 bis 2018 wurden die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen im Auftrag des Bundes von der Billag AG erhoben. Rund drei Millionen Gebührenpflichtige (Haushalte und Unternehmen) erhielten eine entsprechende Rechnung. Per 1. Januar 2019 wurde die Serafe AG vom UVEK als neue Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe bei Privathaushalten eingesetzt. Die Unternehmensabgabe wird hingegen von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) erhoben.

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BAKOM

Serafe AG

Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe bei Privathaushalten

Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)

Verantwortlich für das Inkasso der Unternehmensabgabe

Grundlagen und Erhebungen

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