Für die Umsetzung der Härtefallmassnahmen sind die Kantone zuständig. Der Bund beteiligt sich auf der Basis des Covid-19-Gesetzes und der Covid-19-Härtefallverordnung 2020, HFMV 2020 an den Ausgaben und Kosten der Kantone, welche diese zur Unterstützung von Unternehmen ausrichten, die besonders von der Covid-19-Pandemie betroffen waren. Unternehmen, die Anspruch auf branchenspezifische Hilfsmassnahmen (wie z.B. im Kulturbereich) haben, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Bundesbeiträge im Rahmen der Härtefallmassnahmen. (Ausnahmen sind bei Unternehmen mit Spartenrechnung, bei welchen die Sparte nicht unter die branchenspezifische Finanzhilfe fällt, sowie bei Fällen im Rahmen der sogenannten Bundesratsreserve möglich.)
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