Arbeitnehmende und Selbständige, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Covid-19-Virus (z.B. Betriebs- oder Schulschliessungen, Quarantäne) Erwerbsausfälle erlitten, hatten Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz (CEE). Die Entschädigungen wurden in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung geregelt und als Taggeld ausgerichtet. Dieses entsprach 80 Prozent des Einkommens, jedoch höchstens 196 Franken pro Tag. Im Laufe der Pandemie wurden die Bezugskriterien mehrfach verändert. Mit wenigen Ausnahmen besteht seit dem 16.02.2022 kein Anspruch mehr auf Corona-Erwerbsersatz.
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