Mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) deckt die Arbeitslosenversicherung (ALV) den Arbeitgebern zugunsten ihrer Arbeitnehmenden, die von Kurzarbeit betroffen sind, über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden. Im Rahmen der beschlossenen Massnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-Pandemie auf die Wirtschaft, wurde dieses bereits mehrfach bewährte Instrument ausgebaut.

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