Ort für die öffentliche Vorführung von Filmen, der über Sitzgelegenheiten und über eine Projektions- und Tonausstattung verfügt. Jede Leinwand muss beim Bundesamt für Kultur vor Inbetriebnahme registriert werden (ersetzt die frühere Vorführbewilligung). In gewissen Kantonen kann für jeden Saal eine Vorführbewilligung nötig sein. Ein Saal = eine Leinwand.

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