Definition

Ort für die öffentliche Vorführung von Filmen, der über Sitzgelegenheiten und über eine Projektions- und Tonausstattung verfügt. Jede Leinwand muss beim Bundesamt für Kultur vor Inbetriebnahme registriert werden (ersetzt die frühere Vorführbewilligung). In gewissen Kantonen kann für jeden Saal eine Vorführbewilligung nötig sein. Ein Saal = eine Leinwand.

Sprache DE
Weitere Sprachen FR
Typ Definition
Veröffentlicht am 22.08.2018
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Thema Kultur, Medien, Informationsgesellschaft, Sport
BFS-Nummer glos-764-de

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/kultur-medien-informationsgesellschaft-sport/kultur/film-kino.assetdetail.5934454.html