Definition
Das Herkunftsland eines Films geht aus dem Ursprungszeugnis hervor, das von der Kinoinstanz des betreffenden Landes ausgestellt wird. Sie wird auf der Basis der Finanzierung der Produktion, das heisst, der Nationalität der Produktionsgesellschaft mit der Mehrheitsbeteiligung bestimmt. Die Nationalität der Regisseurin und des Regisseurs, der Schauspielinnen und Schauspieler oder des technischen Personals spielt dabei keine Rolle. Man spricht auch von der „Nationalität“ oder „Herkunft“ eines Films. Bei einer Koproduktion bestimmt das Mehrheitsland die Nationalität des Films. Dies ist aus statistischen Gründen erforderlich.
| Sprache | DE |
|---|---|
| Weitere Sprachen | FR |
| Typ | Definition |
| Veröffentlicht am | 23.03.2021 |
| Herausgeber | Bundesamt für Statistik |
| Thema | Kultur, Medien, Informationsgesellschaft, Sport |
| BFS-Nummer | glos-762-de |
| Verwandte Dokumente | Film- und Kinostatistik 2020 und Filmfestivals, Kinos, Heimkino 2014-2019 |