Archäologische Massnahmen sind Arbeiten vor Ort wie z.B. Grabungen oder Sicherungsarbeiten, nicht aber die Auswertung der Grabungen.

Als erwartet gilt eine Massnahme, wenn Anzeichen oder Informationen für mögliche Funde vorliegen, sich die Fundstelle in einem Funderwartungsgebiet befindet oder wenn, bei einem Bauprojekt, die Eigentümer-/Bauherrschaft im Voraus auf mögliche Funde hingewiesen wurde.

Davon zu unterscheiden sind unerwartete Massnahmen bei Fundstellen, bei denen keinerlei Anhaltspunkte für mögliche Funde vorliegen oder es sich um Zufallsfunde handelt.

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