Als Baudenkmäler gelten Einzelobjekte (Bauten und Anlagen) der Denkmalpflege (keine beweglichen Objekte wie z.B. Mobilien oder Artefakte). Mehrteilige Anlagen und Ensembles werden in der Erhebung nicht als Ganzes erfasst, sondern in deren Einzelobjekte aufgeschlüsselt. Als Einzelobjekte kommt eine Vielzahl unterschiedlicher Bauten in Frage, wie beispielsweise Wohngebäude, Sakralbauten, Industriebauten, landwirtschaftliche Gebäude, Brücken, Statuen, usw. Objekte, die nicht als Einzelbauten erfasst sind, sondern die lediglich im Sinne des Ortsbildschutzes unter Schutz stehen, fallen nicht in die Kategorie der Baudenkmäler.
Erfasste und Baudenkmäler
Erfasst heisst, die Denkmalobjekte sind aufgrund von Erhebungen (Listen, Inventaren etc.) behördlich als von besonderem Wert erkannt.
Geschützte Baudenkmäler
Geschützt heisst, die Objekte sind durch einen allgemeinen Erlass (z.B. Gesetz, Nutzungsplanung), eine Schutzverfügung, einen Grundbucheintrag oder einen Schutzvertrag eigentümerverbindlich (d.h. für den Eigentümer rechtlich bindend) geschützt.
Baudenkmäler von nationaler Bedeutung
Bei Baudenkmälern von nationaler Bedeutung handelt es sich um kantonal geschützte Einzelobjekte, welche gleichzeitig als sogenannte A-Objekte im Kulturgüterschutz-Inventar (KGS-Inventar) verzeichnet sind. Nicht in diese Kategorie fallen Objekte, die aufgrund von Subventionsentscheiden oder Gutachten und Einstufungen von anderen Bundesstellen als von nationaler Bedeutung gelten. Einige Kantone kennen eigene Einstufungen. Objekte, die nur in kantonalen Systemen als von nationaler Bedeutung gelten, fallen ebenfalls nicht in diese Kategorie.
| Sprache | DE |
|---|---|
| Weitere Sprachen | IT , FR |
| Typ | Definition |
| Veröffentlicht am | 30.11.2018 |
| Herausgeber | Bundesamt für Statistik |
| Thema | Kultur, Medien, Informationsgesellschaft, Sport |
| BFS-Nummer | glos-1122-de |
| Erhebung, Statistik | Schweizerische Denkmalstatistik |