Rahmenprogramme für F+E der EU

Tabellen

Methodologie

Rahmenprogramme für Forschung: Im Laufe der Zeit ändert der Status der Schweiz.

Seit dem 1. Januar 2004 beteiligt sich die Schweiz aufgrund des Forschungsabkommens mit der Europäischen Union als «assoziiertes Land» an den Forschungsrahmenprogrammen der Europäischen Union. Die lange andauernde Phase der projektweisen Teilnahme der Schweiz an den Forschungsrahmenprogrammen der EU ist damit beendet. Seit dem 1. Januar 2004 haben Schweizer Forschende dieselben Rechte und Möglichkeiten wie ihre Partner aus EU-Mitgliedstaaten und erhalten ihre Beiträge wie diese von der Europäischen Kommission.
Die Finanzdaten zum 3., 4. und 5. FRP stammen noch gänzlich aus der projektbezogenen Abrechnung des Bundes, während jene zum 6. FRP noch zum Teil auf diesem alten System (letzte noch offene Bundesbeiträge), zum Teil aber auch schon auf dem neuen Modus beruhen (Beiträge der Europäischen Kommission seit der Verbund). Die Daten des 7. FRP (2007-2013) hingegen beruhen allesamt auf den Beiträgen, die die Europäische Kommission direkt den einzelnen Projektteilnehmern zukommen lässt.

Am 9. Februar 2014 wurden die Verhandlungen bezüglich der Schweizer Beteiligung am 8. FRP (mit dem Titel «Horizon 2020») infolge der Annahme der Initiative «Gegen Masseneinwanderung» durch das Schweizer Volk suspendiert. Daraufhin hat die Schweiz ihren Status als assoziiertes Land verloren, was bedeutet, dass Schweizer Forschende seitens der Europäischen Kommission keine finanzielle Unterstützung mehr erhalten, obwohl sie an internationalen Projekten teilnehmen. Um die Forschenden zu unterstützen, hat der Bundesrat Übergangsmassnahmen beschlossen, die die «projektweise» Finanzierung der Forschenden gewährleisten soll. Diese Finanzierungsart war bereits vor der Beteiligung der Schweiz am FRP in Kraft und nun erneut seit dem 1. Oktober 2014. Die Einführung des neuen Systems hat die Finanzierung der Forschenden für das Jahr 2014 weitgehend verzögert, was einen starken Rückgang der F+E-Aufwendungen des Bundes in Form von Beitragszahlungen zur Folge hatte.

Am 5. Dezember 2014 hat der Bund rückwirkend auf den 15. September 2014 ein Abkommen für eine teilweise Beteiligung am FRP unterzeichnet, das bis Ende 2016 gültig ist. Wenn mit der EU bis dahin keine Einigung erzielt werden kann, fällt die Schweiz in ihren Status als «Drittland» zurück und die Forschenden werden von der EU finanziell nicht mehr direkt unterstützt (gleiche Situation wie vor 2004).

Das 9. Rahmenprogramm der Europäischen Union (EU) trägt den Namen Horizon Europe und dauert von 2021 bis 2027. Es ist das weltweit grösste Forschungs- und Innovationsförderprogramm und stellt das bisher ambitionierteste entsprechende Programm in der Geschichte der Europäischen Union dar. Das 9. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizon Europe; 2021–2027) ist am 12. Mai 2021 offiziell in Kraft getreten, nachdem die gesetzliche Grundlage am 16. März 2021 vom EU-Ministerrat und am 27. April 2021 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde. Das Programm ist nun rückwirkend seit 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Schweiz wird beim EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation «Horizon Europe» und damit verbundenen Programmen und Initiativen bis auf Weiteres als nicht assoziiertes Drittland behandelt. Dieser Status kann jederzeit wieder geändert werden, gilt aber neben den bisherigen Ausschreibungen des Jahres 2021 bis auf Weiteres für die Ausschreibungen 2022.

In diesem nicht assoziierten Drittlandmodus, können sich Forschende und Innovatoren in der Schweiz an rund zwei Dritteln der Ausschreibungen und in beschränktem Ausmass beteiligen. Die Schweiz kommt unabhängig von ihrem Beteiligungsstatus an den EU-Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation finanziell für die Teilnahme von Akteuren aus der Forschung und Innovation in der Schweiz auf.

Definitionen

Quellen

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