Teleheimarbeit

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Methodologie

Telearbeit:
Der Begriff «Teleheimarbeit» bzw. «Telearbeit» verweist auf neue Formen der Arbeitsorganisation, die darin bestehen, den Arbeitsplatz dank der Möglichkeiten, die das Internet sowie die festen und mobilen Breitbandnetze bieten, flexibler zu gestalten.

Anhand der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) lässt sich nachvollziehen, ob sich der Ort, an dem Erwerbstätige üblicherweise (mehr als 50% der Arbeitszeit) arbeiten, verändert. Für die Jahre 2001 und 2004 sowie jährlich seit 2013 lässt sich ermitteln, ob es sich bei der Heimarbeit um Telearbeit im strikten Sinne handelt oder nicht. Teleheimarbeit wird definiert als Arbeit in der Privatwohnung, bei der das Internet zum Datenaustausch mit dem Arbeit- oder Auftraggeber genutzt wird.

Der Arbeitsort bezieht sich grundsätzlich auf die «normale» Situation, das heisst ausserhalb der Covid-19-Pandemie. Es ist gut möglich, dass 2020 einige Personen denjenigen Ort als Arbeitsort angegeben haben, an dem sie während der Schutzmassnahmen gegen Covid-19 tätig waren, d. h. in vielen Fällen die Privatwohnung. Die Zeitreihe zwischen 2019 und 2020 könnte daher verfälscht sein. 2021 wurde die SAKE von einer reinen Telefonbefragung auf eine Multi-Mode-Befragung (Internet- und Telefonbefragung) umgestellt, wobei der Schwerpunkt auf der Internetbefragung liegt. Darüber hinaus wurde die Frage zum Arbeitsort leicht angepasst. Bis 2020 bezog sie sich auf «mehr als die Hälfte der Arbeitszeit». Seit 2021 lautet sie wie folgt: «Wo arbeiten Sie am häufigsten in Ihrer beruflichen Haupttätigkeit?», wobei sich die Antwort auf die letzten vier Wochen vor der Befragung bezieht. Diese Änderung führt zu einem Bruch in der Zeitreihe zwischen 2020 und 2021.

Je nach Dauer und Regelmässigkeit der zu Hause geleisteten Arbeitszeit lassen sich drei Kategorien von Telearbeit unterscheiden:
a) Die Privatwohnung ist der hauptsächliche oder «übliche» Arbeitsort, d. h. «mehr als die Hälfte der Arbeitszeit» wird dort geleistet. Seit 2021 entspricht diese Antwortkategorie dem Ort, an dem die Erwerbstätigkeit in den letzten vier Wochen vor der Befragung «am häufigsten» ausgeübt wurde.
b) Die Privatwohnung ist der zweite Arbeitsort, an dem ein Teil, aber weniger als die Hälfte der Arbeitszeit auf regelmässiger Basis geleistet wird (ab 2021: nicht am häufigsten).
c) Die Privatwohnung ist nur ein gelegentlicher Arbeitsort, an dem die Person mindestens einmal innerhalb der letzten vier Wochen vor der Erhebung gearbeitet hat (keine Änderung der Formulierung ab 2021).
Bei jeder dieser drei Kategorien kann die Heimarbeit mit oder ohne Telearbeit stattfinden, je nachdem, ob Internet für den Austausch mit dem Arbeit- oder Auftraggeber genutzt wird oder nicht.

Da die SAKE nur Daten zur zuhause geleisteten Telearbeit (Teleheimarbeit) erfasst, wird mobile Telearbeit, also Arbeit, die unterwegs oder an wechselnden Arbeitsorten über das Internet erledigt wird, nicht berücksichtigt und gehört somit nicht zum Analysebereich dieses Indikators.

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