In der Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT) werden die (unselbstständigen und selbstständigen) Beschäftigten ausgehend vom AHV-pflichtigen Lohn erhoben. Dieser Lohn entspricht einem Mindestbetrag von jährlich 2‘300 CHF.
Die Beschäftigten umfassen alle Personen (Unselbstständig- und Selbstständigerwerbende), die eine Tätigkeit ausüben, mit der sich Güter oder Dienstleistungen erzeugen lassen.
Eine Person mit mehreren Arbeitsverträgen wird in diesem Sinne mehrmals als beschäftigt erfasst, sofern die Arbeitsverträge mit verschiedenen Unternehmen abgeschlossen wurden. Hat die Person hingegen mehrere Arbeitsverträge mit einem einzigen Arbeitgeber, so wird sie nur einmal als beschäftigte Person erfasst.