Das im April 2017 in Kraft getretene Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) sieht vor, dass Patientinnen und Patienten in der Schweiz den an ihrer Behandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen ihre medizinischen Daten über ein elektronisches Patientendossier zugänglich machen können.
18- bis 65-Jährige stimmen der Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers häufiger zu als Personen ab 65 Jahren.
Im Lauf der Jahre ist zu erkennen, dass der Anteil der Bevölkerung, der mit der Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers einverstanden ist, in allen Altersklassen schwankt.
Der seit 2021 zu beobachtende Rückgang hängt damit zusammen, dass die Bekanntheit des EPD in der gesamten Schweiz rückläufig ist.
Auch hat der Datenschutz eine grössere Bedeutung erhalten und die noch während der Pandemie vorherrschende Akzeptanz für die Notwendigkeit bzgl. dem Austausch von Daten, hat mit dem Ende der Pandemie nachgelassen. Die Bevölkerung ist tendenziell skeptischer gegenüber dem Austausch von Gesundheitsdaten geworden.
Außerdem ist zu beachten, dass ab 2023 Einwohner über 16 Jahre zur Teilnahme an der Umfrage eingeladen wurden und die Teilnehmer nicht mehr telefonisch, sondern online und mit dem gedruckten Fragebogen, der per Post verschickt wurde, befragt wurden. Aufgrund dieser Methodenänderung kann ein Methodeneffekt nicht ausgeschlossen werden.
Nähere Informationen zur Bereitschaft der Bevölkerung, elektronische Gesundheitsdaten zu teilen oder ein elektronisches Patientendossier zu eröffnen, sind unter dem Reiter «Tabellen» verfügbar. Weitere Daten geben Auskunft, ob Gesundheitsfachpersonen elektronische Systeme zur Speicherung und Nutzung medizinischer Daten ihrer Patientinnen und Patienten verwenden sowie ob diese Daten (z.B. Röntgenbilder, Laborberichte, Medikationslisten, Pflegedokumentationen) innerhalb bzw. zwischen den Institutionen geteilt werden.