Angaben zu Strafen und Massnahmen stehen seit 1999 für Jugendliche und seit 1984 für Erwachsene zur Verfügung. Zur Untersuchungshaft gibt es Daten für Erwachsene.
Das Jugendstrafrecht sieht folgende Strafen vor: Freiheitsentzug, persönliche Leistung, Busse oder Verweis. Auch kann mittels Strafbefreiung auf eine Strafe verzichtet werden. Als Massnahmen können verhängt werden: Unterbringung in eine geschlossene oder offene Einrichtung, ambulante Behandlung, persönliche Betreuung und Aufsicht.
Strafen für Erwachsene sind: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, gemeinnützige Arbeit und Busse. Als Massnahmen können verhängt werden: Verwahrung und stationäre oder ambulante Behandlung von psychischen Störungen oder Suchtverhalten. Für junge Erwachsene, die bei der Begehung der Straftat jünger als 25 Jahre alt waren, sieht das Strafrecht die Möglichkeit einer Unterbringung in einer Einrichtung für junge Erwachsene vor.
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Jugendliche1 | Erwachsene2 | ||
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2018 | 2019 | 2018 | 2019 | |
Total Verurteilungen mit Hauptsanktion3 | 13 875 |
14 773 |
108 755 |
105 371 |
Freiheitsentzug / Freiheitsstrafe | 811 |
846 |
14 431 |
14 339 |
unbedingt |
266 |
254 |
8 487 |
7 753 |
teilbedingt |
34 |
56 |
733 |
712 |
bedingt |
511 |
536 |
5 211 |
5 874 |
Geldstrafe | * |
* |
94 005 |
90 851 |
unbedingt |
* |
* |
17 698 |
17 717 |
teilbedingt |
* |
* |
209 |
32 |
bedingt |
* |
* |
76 098 |
73 102 |
Persönliche Leistung / Gemeinnützige Arbeit |
5 724 |
6 349 |
160 |
17 |
unbedingt |
4 595 |
5 053 |
119 |
10 |
teilbedingt |
653 |
636 |
7 |
2 |
bedingt |
476 |
657 |
34 |
5 |
Nur Busse | 2 963 |
3 022 |
89 |
99 |
unbedingt |
2 578 |
2 655 |
* |
* |
teilbedingt |
108 |
112 |
* |
* |
bedingt |
277 |
255 |
* |
* |
Verweis | 3 958 |
4 043 |
* |
* |
Nur Massnahme | 31 |
26 |
70 |
65 |
Strafbefreiung | 388 |
487 |
* |
* |
Urteile mit angerechneter U-Haft | 61 |
49 |
20 044 |
18 648 |
davon bis 2 Tage |
* |
* |
15 223 |
14 151 |
Total Urteile mit Massnahme |
445 |
472 |
454 |
438 |
Verwahrung |
* |
* |
8 |
2 |
Stationäre Massnahme |
60 |
62 |
194 |
180 |
Ambulante Massnahme |
385 |
410 |
262 |
261 |
Landesverweisung |
* |
* |
1 775 |
1 980 |
² Bei den Erwachsenen werden nur Verbrechen und Vergehen berücksichtigt, weil Übertretungen nur in Ausnahmefällen in das Strafregister eingetragen werden.
³ Pro Urteil wird eine Hauptsanktion festgelegt und nur diese wird in der Tabelle ausgewiesen. Dafür wurde eine Hierarchisierung der Sanktionen nach ihrem Schweregrad erstellt und immer nur die schwerste Sanktion berücksichtigt. Für Jugendliche wird als schwerste Sanktion der Freiheitsentzug erachtet, gefolgt von der Persönlichen Leistung, der Busse, dem Verweis, der Massnahme und schliesslich der Strafbefreiung. Für Erwachsene wird die Freiheitsstrafe als schwerste Sanktion erachtet, gefolgt von der Geldstrafe, der Gemeinnützigen Arbeit, der Busse und der Massnahme. Quellen:
Jugendstrafurteilstatistik (JUSUS), Stand der Datenbank: 05.06.2020
Strafurteilsstatistik (SUS), Stand des Strafregisters: 31.05.2020
Landesverweisung nach Artikel 66a StGB
Die Strafurteilsstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) wird anhand der Einträge der rechtskräftigen Verurteilungen ins schweizerische zentrale Strafregister (VOSTRA) erstellt. Die Landesverweisung wird zusammen mit den anderen Sanktionen (Strafen und Massnahmen) in VOSTRA eingetragen und ist somit Bestandteil der Strafurteilsstatistik.
Aus diesen Daten wurde eine Tabelle mit den ausgesprochenen Landesverweisungen erstellt. Sie enthält sowohl Angaben zur Art und Dauer der Landesverweisung als auch zu den Merkmalen der verurteilten Person wie Geschlecht, Alter und Aufenthaltsstatus.
Das BFS hat eine Berechnungsmethode für eine Anwendungsrate der obligatorischen Landesverweisung ausgearbeitet. Für alle Verurteilungen mit einer Straftat gemäss Artikel 66a StGB, für die eine obligatorische Landesverweisung angeordnet werden muss, wird ausgewiesen, ob diese auch ausgesprochen wurde. Seit 2019 ist dies für alle Straftaten des Katalogs des Artikels 66a möglich. Die Anwendungsraten werden nach Merkmalen der Person und des Urteils aufgeschlüsselt dargestellt. Auch kantonale Daten stehen zur Verfügung:
Vor 2019 wurde die Anwendungsrate nicht mit allen Straftaten des Katalogs des Artikels 66a berechnet, da Diebstahl in Verbindung mit Hausfriedensbruch (Art. 66a d), einfacher Betrug im Bereich einer Sozialleistung oder einer öffentlich-rechtlichen Abgabe (Art. 66a e und f) und Leistungs- und Abgabebetrug (Art. 14 Abs. 1,2,4 Verwaltungsstrafrecht) nicht in der Strafurteilsstatistik isoliert werden konnten. Dennoch wurden diese Ergebnisse für die Jahre 2017-2019 berechnet und zur Verfügung gestellt. Auch hier werden die Anwendungsraten nach Merkmalen der Person und des Urteils aufgeschlüsselt dargestellt und kantonale Daten stehen zur Verfügung:
Eine Publikation zur Berechnung der Anwendungsrate und eine Analyse, welche Faktoren das Risiko einer Landesverweisung erhöhen wurden anhand der Daten ab 2017 erstellt.
Für das Jahr 2017 und 2018 stehen Zahlen zu den Nationalitäten der zu einer Landesverweisung verurteilten Personen zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Tabellen
Tabellen zu den Erwachsenensanktionen
Tabellen zu den Jugendsanktionen
Publikationen
Medienmitteilungen
Tabellen nach Thematik geordnet
Historische Daten
Die Datensammlung des Bundesamts für Statistik zu den Verurteilungen von Jugendlichen und Erwachsenen basiert auf den Urteilsauszügen aus dem zentral geführten Strafregister. Diese Statistik wird seit 1946, z.T. mit Daten seit 1936, erstellt. Für die Jahre vor 1984 liegen die statistischen Ergebnisse in Tabellenform vor, von denen unten Kopien der Originalversionen eingesehen oder heruntergeladen werden können.
Die Fortsetzung der historischen Zeitreihe bei den Jugendlichen finden Sie für die Jahre 1984-1998 auf "Historische Daten Jugendliche 1984-1998".
Ab 1999 stehen im Statistikportal detaillierte Daten zu den Jugendstrafurteilen zur Verfügung. Bei den Erwachsenen werden bereits für die Jahre ab 1984 die detaillierten Verurteilungszahlen angeboten.
Die historischen Verurteilungsdaten können untereinander und mit denjenigen der aktuellen Datensammlung nicht direkt verglichen werden. Die Daten müssen vorher harmonisiert und zu den Bevölkerungsdaten in Bezug gesetzt werden.
Die Datensammlung des Bundesamts für Statistik zu den Jugendstrafurteilen baut auf drei Erhebungen auf, die sich in der
Erfassung, Aufbereitung, Auswertung und Darstellung der Daten unterscheiden. Die erste besteht aus den Tabellen zu den Jugendlichen und Erwachsenen für die Jahre 1946 (z.T. 1936) bis 1984.
Ab 1971 wurden Jugendstrafurteile nicht mehr notwendigerweise im Strafregister als Quelle der Statistik eingetragen. Deshalb wurde die Datensammlung daraufhin eingestellt. Die Zweite besteht aus aggregierten Daten für die Jahre 1984 bis 1998, die unten angeboten werden. Bei der Dritten handelt es sich um die aktuelle personenbezogene Jugendurteilsstatistik, die seit 1999 besteht und neu zusammen mit den Erwachsenenstrafurteilen veröffentlicht werden.
Die nachfolgend angebotenen statistischen Ergebnisse zu den Jugendstrafurteilen können nicht mit den Daten aus den anderen Erhebungen verglichen werden. Sie müssen zuerst harmonisiert (siehe unten das Dokument zu den Metadaten) und anschliessend zu den Bevölkerungsdaten der gleichen Altersgruppe in Bezug gesetzt werden.
Grundlagen und Erhebungen
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Kriminalität und StrafrechtEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz