Platzierte Jugendliche am Stichtag

Seit 2010 werden jeweils am Stichtag die fremdplatzierten Jugendlichen in der Schweiz gezählt. Diese Daten wurden in aggregierter Form von den Jugendanwaltschaften an das BFS übermittelt, um während er Aufbauphase der JUSAS den Mangel an Daten in diesem Bereich zu beheben. Es handelt sich jeweils um eine Momentaufnahme.  Diese Zeitreihe wird mit den Daten der JUSAS weitergeführt.

Kennzahlen
 

2022

2023

Total der platzierten Jugendlichen am Stichtag

440

378

Anteil männlich (in %)

88,0

91,0

Anteil weiblich (in %)

12,0

0,9

Anteil bis 15 Jahre (in %)

11,0

12,4

Anteil 16 Jahre und mehr (in %)

89,0

87,6

Stand der Datenbank: 26.05.2023 Quelle: BFS - Stichtagserhebung Jugendsanktionen (SJS)
Strafrechtlich platzierte Jugendliche am Stichtag
 

2022

2023

Total am Stichtag platzierte Jugendliche

440

378

Vor einer Verurteilung

242

209

Vorsorgliche Schutzmassnahme

196

169

davon offene Unterbringung

123

98

davon geschlossene Unterbringung

40

40

davon stationäre Beobachtung

32

31

Haft aus Disziplinargründen

1

0

Untersuchungshaft / Sicherheitshaft

46

40

Nach einer Verurteilung

198

169

Schutzmassnahme

147

149

davon offene Unterbringung

125

124

davon geschlossene Unterbringung

19

24

Haft aus Disziplinargründen

3

1

Freiheitsentzug

51

20

Stand der Datenbank: 26.05.2023 Quelle: BFS - Stichtagserhebung Jugendsanktionen (SJS)

Informationen zu platzierten Jugendlichen

Erfasst werden alle Personen ab 10 Jahren, die als Minderjährige eine Straftat begangen haben und als Folge davon nach Jugendstrafrecht ausserhalb ihrer Familie untergebracht sind. Diese Fremdplatzierungen können bereits während der Untersuchungsphase (vorsorglich) oder im Rahmen eines Urteils angeordnet werden. Die Erhebung erfolgt bei den kantonalen Jugendanwaltschaften.

(Fremd-)Platzierung als (vorsorgliche) Schutzmassnahme

Kann die notwendige Erziehung und Behandlung des Jugendlichen nicht anders sichergestellt werden, so ordnet die urteilende Behörde die Unterbringung an. Diese erfolgt namentlich bei Privatpersonen oder in Erziehungs- oder Behandlungseinrichtungen, die in der Lage sind, die erforderliche erzieherische oder therapeutische Hilfe zu leisten (Art. 15 JStG).

Weiterführende Informationen

Tabellen

Grafiken

Medienmitteilungen

Grundlagen und Erhebungen

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Kriminalität und Strafrecht
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/strafjustiz/platziert-jugendliche-stichtag.html