Definition
Jemanden dazu veranlassen, in ein bestimmtes Produkt zu investieren, obwohl dieses nicht existiert oder keinen Wert resp. keine Ertragsaussichten hat. Der Handel (Kauf / Verkauf) dieser Produkte werden dem Opfer vorgetäuscht, findet aber effektiv nicht statt.
| Sprache | DE |
|---|---|
| Weitere Sprachen | FR , IT |
| Typ | Definition |
| Veröffentlicht am | 22.03.2021 |
| Herausgeber | Bundesamt für Statistik |
| Thema | Kriminalität und Strafrecht |
| BFS-Nummer | glos-1282-de |
| Erhebung, Statistik | Polizeiliche Kriminalstatistik |
| Verwandte Dokumente | Polizeiliche Kriminalstatistik 2020 |