Erfasst werden alle Personen ab 10 Jahren, die als Minderjährige eine Straftat begangen haben und als Folge davon nach Jugendstrafrecht ausserhalb ihrer Familie untergebracht sind. Diese Fremdplatzierungen können bereits während der Untersuchungsphase (vorsorglich) oder im Rahmen eines Urteils angeordnet werden. Die Erhebung erfolgt bei den kantonalen Jugendanwaltschaften.
Kennzahlen
2019 | 2020 | |
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Total der platzierten Jugendlichen am Stichtag | 468 | 466 |
Anteil männlich (in %) | 90.6 | 90.5 |
Anteil weiblich (in %) | 9.4 | 9.5 |
Anteil bis 15 Jahre (in %) |
10.9 | 10.9 |
Anteil 16 Jahre und mehr (in %) | 89.1 | 89.1 |
Strafrechtlich platzierte Jugendliche am Stichtag
2019 | 2020 | |
---|---|---|
Total am Stichtag platzierte Jugendliche | 468 | 466 |
Vor einer Verurteilung | 231 | 243 |
Vorsorgliche Schutzmassnahme | 201 | 213 |
davon offene Unterbringung |
115 | 114 |
davon geschlossene Unterbringung |
41 | 58 |
davon stationäre Beobachtung |
39 | 36 |
Untersuchungshaft / Sicherheitshaft | 30 | 30 |
Nach einer Verurteilung | 237 | 223 |
Schutzmassnahme | 198 | 187 |
davon offene Unterbringung |
152 | 143 |
davon geschlossene Unterbringung |
34 | 34 |
Freiheitsentzug | 39 | 36 |
Informationen zu platzierten Jugendlichen
(Fremd-)Platzierung als (vorsorgliche) Schutzmassnahme
Kann die notwendige Erziehung und Behandlung des Jugendlichen nicht anders sichergestellt werden, so ordnet die urteilende Behörde die Unterbringung an. Diese erfolgt namentlich bei Privatpersonen oder in Erziehungs- oder Behandlungseinrichtungen, die in der Lage sind, die erforderliche erzieherische oder therapeutische Hilfe zu leisten (Art. 15 JStG).
Projekt JUSAS
Die ab 2020 vorgesehene Jugendstrafvollzugsstatistik der vorsorglich angeordneten Schutzmassnahmen und der Sanktionen (JUSAS) wird neu Informationen zu einer angeordneten Untersuchungshaft oder zu vorsorglichen Anordnungen, Schutzmassnahmen und Freiheitsentzügen bereitstellen. Dauer, Ein- und Austritte und Art des Vollzugs sind einige der wichtigsten Informationen, die zu den jeweiligen Fremdplatzierungen zur Verfügung stehen werden.
Gestützt auf den Bericht des Bundesrates "Jugend und Gewalt" und mit Bundesratsbeschluss vom 20. Mai 2009 wurde das BFS mit dem Aufbau einer solchen Statistik beauftragt. Der Bundesrat hat am 23. Mai 2012 gestützt auf die Evaluationsergebnisse der Projektphase der Schaffung einer neuen Statistik JUSAS zugestimmt.
Medienmitteilung zur Realisierung der JUSAS gemäss Bundesratsentscheid von 23. Mai 2012 siehe unter "Weiterführende Informationen" / "Medienmitteilungen".
Weiterführende Informationen
Grundlagen und Erhebungen
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Kriminalität und StrafrechtEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz