Das Registerharmonisierungsgesetz (RHG) bezweckt «die Vereinfachung der Datenerhebung für die Statistik durch die Harmonisierung amtlicher Personenregister [sowie] des gesetzlich vorgesehenen Austauschs von Personendaten zwischen den Registern» (Art. 1). Dieses Gesetz ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. In Artikel 4 RHG wird dem Bundesamt für Statistik (BFS) der Auftrag erteilt, «regelmässig einen amtlichen Katalog der Merkmale» zu veröffentlichen, in dem die Harmonisierungsregeln für einzelne Merkmale aus Personenregistern, insbesondere aus Einwohnerregistern, dargestellt sind.
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Harmonisierung amtlicher Personenregister
Harmonisierung amtlicher Personenregister
Sprache | DE |
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Weitere Sprachen | FR , IT |
Typ | Publikation |
Veröffentlicht am | 15.05.2014 |
Herausgeber | Bundesamt für Statistik |
Copyright | Bundesamt für Statistik |
Nutzungsbedingungen | OPEN-BY-ASK |
Thema |
Bevölkerung
Grundlagen und Übersichten |
Preis | gratis |
BFS-Nummer | 730-1400 |
Bibliographische Angaben | BiBTeX / RIS |
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