Medienmitteilung

Arbeitsmarktregionen 2018 Die Schweiz ist neu in 101 Arbeitsmarktregionen unterteilt

25.06.2019 - Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat die Definition der Arbeitsmarktregionen (früher: MS-Regionen) überarbeitet. Neu umfasst die Schweiz 101 Arbeitsmarktregionen. Die Abgrenzung dieser Lebens- und Arbeitsräume basiert auf den Bewegungen der Erwerbstätigen zwischen dem Wohn- und dem Arbeitsort. Die neue statistische Definition dient als Grundlage für regionale oder räumliche Analysen. Zudem liefert sie wichtige Erkenntnisse über die mikroregionalen Gegebenheiten. Die definierten Arbeitsmarktregionen wurden in 16 Arbeitsmarktgrossregionen zusammengefasst.

Mit Arbeitsmarktregion werden Regionen bezeichnet, in denen die Mehrheit der Erwerbstätigen lebt und arbeitet: Die meisten Erwerbstätigen verlassen diese Region nicht, um sich zum Arbeitsplatz zu begeben. Die Arbeitsmarktregionen decken das gesamte Landesgebiet ab. Im Gegensatz zu den Agglomerationen sind sie nicht zwingend an ein grosses städtisches Zentrum gebunden.

Die zu Beginn der 1980er-Jahre bestimmten «MS-Regionen» (für «Mobilité Spatiale») wurden somit durch «Arbeitsmarktregionen» ersetzt. Die Revision war notwendig, um einerseits der Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur des Schweizer Landesgebiets Rechnung zu tragen und um andererseits einheitliche statistische Berechnungsmethoden für den gesamten Landesraum zu gewährleisten.

101 Arbeitsmarktregionen und 16 Arbeitsmarktgrossregionen

Auf Basis der neuen Berechnungsmethode wurden insgesamt 101 Arbeitsmarktregionen festgelegt. Aus dieser Methode resultierten zehn grenzüberschreitende Arbeitsmarktregionen, die sich auf die Region Genf, den Jurabogen sowie das Tessin konzentrieren.

Ihre Grösse variiert stark je nach Lage (Flachland/Bergregion) und Nähe bzw. Entfernung von den städtischen Ballungszentren. Die grössten Arbeitsmarktregionen weisen mehrere hunderttausend Einwohnerinnen und Einwohner auf (Zürich: 409 241; Aarau-Olten: 336 421; Baden: 282 266), die kleinsten haben eine Bevölkerungszahl im vierstelligen Bereich (Scuol: 6219; Faido: 6228; Zweisimmen–Lenk: 9627). Bei der Fläche lassen sich ebenfalls grosse Unterschiede beobachten. Sie reicht von 16 km2 (Genf) bis 1470 km2 (Region Ilanz/Glion in Graubünden).
Die 101 Arbeitsmarktregionen wurden in 16 Arbeitsmarktgrossregionen unterteilt, was den Nutzerinnen und Nutzern andere Möglichkeiten zur Analyse auf makroregionaler Ebene bietet.

Feinanalyse der regionalen Disparitäten

Die Raumgliederung der Arbeitsmarktregionen wird von der öffentlichen Verwaltung, der Forschung sowie dem Privatsektor für Analysezwecke und kartografische Darstellungen verwendet. Sie ermöglicht Analysen auf einer Zwischenstufe zwischen Kantonen und Gemeinden. Darüber hinaus informiert sie über die Zuordnung der Gemeinden basierend auf ihrer funktionalen Beziehung, ohne Berücksichtigung der bestehenden institutionellen Gliederung (Bezirke oder Kantone).

Die Arbeitsmarktregionen fassen die bestehenden Gemeinden (Stand: 2018) zusammen und werden jährlich aktualisiert. Um den Nutzerinnen und Nutzern die Umstellung zu erleichtern, werden die MS-Regionen ein letztes Mal 2020 aktualisiert (Gemeindestand per 1.1.2020).

Die Karte der Einkommen pro steuerpflichtige Person gibt Aufschluss über diese verschiedenen Aspekte. Zur weiteren Veranschaulichung dienen die Karten zur wirtschaftlichen, demografischen und sozialen Entwicklung, die ab sofort auf den Internetseiten des BFS zu den Indikatoren regionaler Disparitäten konsultiert werden können.

Transparenz in der Methodik

Die verwendete Methode beruht auf den auf europäischer Ebene durchgeführten Arbeiten. Für die Abgrenzung der Arbeitsmarktregionen werden ausschliesslich die Bewegungen der Erwerbstätigen zwischen Wohn- und Arbeitsgemeinde (Pendlerströme) berücksichtigt. Die Gemeinden werden abhängig von der Intensität der Pendlerströme zu Arbeitsmarktregionen zusammengefasst. Mithilfe dieser Methode können Gemeinden auf verschiedenen räumlichen Ebenen gruppiert werden; als Basis dienen die definierten Schwellenwerte für den Mindestanteil der in der gleichen Region lebenden und arbeitenden Personen sowie für die Mindestgrösse dieser Region.

Die Methodik sowie die Schwellenwerte wurden in Absprache mit den wichtigsten Nutzerinnen und Nutzern in der Schweiz festgelegt (Begleitgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesämter, Kantone und Gemeinden, Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie Verbänden).

Bei den Arbeitsmarktregionen muss der Mindestanteil Erwerbstätiger, die in der gleichen Region leben und arbeiten, über 50% liegen. Um den Nutzerinnen und Nutzern eine Feinanalyse zu ermöglichen und eine gewisse Kontinuität mit der früheren Raumgliederung in MS-Regionen sicherzustellen, wurde dieser Mindestanteil auf 57% festgelegt. Die grössten städtischen Regionen (Regionen rund um Zürich, Genf, Basel, Bern und Lausanne) wurden zudem unterteilt und die am dichtesten besiedelten Gemeinden (Zürich, Genf und Basel) werden als eigenständige Arbeitsmarktregionen betrachtet.

Bei den 16 Arbeitsmarktgrossregionen muss sich der Mindestanteil Erwerbstätiger, die in der gleichen Region leben und arbeiten, auf mehr als 70% belaufen.

Zusätzliche Informationen finden Sie in der nachfolgenden PDF-Datei.


 

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