22.06.2021 - Neue statistische Informationen

Sozialhilfe im weiteren Sinn: Finanzstatistik 2019 und Inventar 2020

Um Personen davor zu bewahren, wirtschaftliche Sozialhilfe (Sozialhilfe im engeren Sinn) beziehen zu müssen, richten die Kantone vorgelagerte bedarfsabhängige Sozialleistungen aus. Wirtschaftliche Sozialhilfe und die vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen bilden zusammen die Sozialhilfe im weiteren Sinn. 

Zum ersten Mal seit 2009, ist im Jahr 2019 bei den Nettoausgaben für die wirtschaftliche Sozialhilfe eine leichte Abnahme gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Diese beträgt nominal -15 Mio. Franken. Bei einem Nettoausgabenvolumen von 2,8 Mrd. Franken entspricht das einem Minus von 0,5%. Die durchschnittlichen jährlichen Nettoausgaben pro Empfängerin und Empfänger von wirtschaftlicher Sozialhilfe beliefen sich auf 10'373 Franken (+0,04%). 

Die Finanzstatistik 2019 weist für Bund, Kantone und Gemeinden insgesamt 8,6 Mrd. Franken Nettoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe im weiteren Sinn aus. Im Vergleich zu 2018 resultierte demnach ein nominaler Zuwachs von 1,9% (+157 Mio. Franken). Dieser Zuwachs geht auf die Ergänzungsleistungen (EL) zu AHV und IV zurück, welche Beiträge zur Deckung der minimalen Lebenskosten bei niedrigen Renten sind. Die EL zu AHV und IV machen mit 60,8% (5,2 Mrd. Franken) den grössten Anteil an der Sozialhilfe im weiteren Sinn aus. Rund ein Drittel entfällt auf die wirtschaftliche Sozialhilfe. Die übrigen vorgelagerten bedarfsabhängigen Sozialleistungen (Alters- und Invaliditätsbeihilfen, Arbeitslosenhilfen, Familienbeihilfen, Alimentenbevorschussungen und Wohnbeihilfen) umfassten gesamthaft lediglich 6,3% der Ausgaben. Das BFS führt diese kantonalen Leistungen im Inventar der Sozialhilfe im weiteren Sinn, welches auf Stand 1.1.2020 aktualisiert wurde. 

Thema Soziale Sicherheit

Zugeordnete Dokumente



https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/kataloge-datenbanken/grafiken.gnpdetail.2021-0442.html