Definition
Zur Berechnung der Ausbildungsniveauadäquanz wird die Frage «Wurde für Ihre jetzige Haupterwerbstätigkeit von Ihrem Arbeitgeber ein Hochschulabschluss verlangt?» herangezogen.
Die Ausbildungsniveauadäquanz gibt den Anteil der Absolvent/innen an, deren Erwerbstätigkeit einen Hochschulabschluss voraussetzt.
| Sprache | DE |
|---|---|
| Weitere Sprachen | FR |
| Typ | Definition |
| Veröffentlicht am | 17.12.2018 |
| Herausgeber | Bundesamt für Statistik |
| Thema | Bildung und Wissenschaft |
| BFS-Nummer | glos-1129-de |
| Erhebung, Statistik | Absolventenstudien Hochschulen |