Medienmitteilung

Sterbehilfe in der Schweiz 1998-2009 Knapp 300 assistierte Suizide 2009

Neuchâtel, 27.03.2012 (BFS) - Das Bundesamt für Statistik (BFS) legt erstmals Zahlen über den assistierten Suizid vor; sie decken den Zeitraum vom 1998 bis 2009 ab. In diesem Zeitraum hat die Zahl der verzeichneten Todesfälle von in der Schweiz wohnhaften Personen, bei denen Sterbehilfe geleistet wurde, stetig zugenommen. 2009 waren es knapp 300 Personen, was 4,8 auf 1000 Todesfällen entspricht. Über die Zeit vor 1998 gibt es keine entsprechenden Daten.

Geschlecht und Alter

In 90 Prozent der verzeichneten Fälle waren die Personen, welche Sterbehilfe in Anspruch genommen haben, 55-jährig und älter. Nur 1 Prozent war jünger als 35-jährig. Die Altersverteilung ist bei Männern und Frauen ähnlich. Ab dem 55. Altersjahr wählen deutlich mehr Frauen den assistierten Suizid.

Grundkrankheiten

Sterbehilfe wird in Anspruch genommen, wenn die Betroffenen ihr Leben nicht mehr als lebenswert wahrnehmen, vorwiegend wegen schwerer körperlicher Krankheiten. In 44 Prozent der Fälle wurde Krebs als Grundkrankheit gemeldet. In 14 Prozent der Fälle war eine neurodegenerative Krankheit ausschlaggebend, in 9 Prozent eine Herzkreislaufkrankheit und in 6 Prozent eine Krankheit des Bewegungsapparates. Eine Depression wurde in 3 Prozent, Demenz in 0,3 Prozent der gemeldeten Fälle genannt.

Wohnkanton

In den 12 Jahren seit 1998 hat in jedem Kanton mindestens eine Person Sterbehilfe in Anspruch genommen. Am meisten waren es im Kanton Zürich, sowohl in absoluten als auch in relativen Zahlen: 700 oder 5,6 auf 1000 Todesfälle zwischen 1998 und 2009. Für den Kanton Genf wurden 100 oder 4,4 auf 1000 Todesfälle gemeldet. Über dem schweizerischen Schnitt von 2,8 auf 1000 Todesfälle liegen ausserdem Appenzell Ausserrhoden, Waadt, Basel-Stadt und Schaffhausen.

Internationaler Vergleich

International gibt es wenig Vergleichsmöglichkeiten, da die staatlichen Regelungen der Sterbehilfe vom Verbot bis zu liberalen Lösungen sehr unterschiedlich sind und keine internationalen Erfassungsstandards für assistierten Suizid bestehen. Gut dokumentierte Zahlen gibt es einzig aus Belgien und den Niederlanden. In Belgien stieg die Zahl der gemeldeten Fälle von Sterbehilfe (aktive und passive) seit der Einführung einer gesetzlichen Grundlage im Jahr 2002 stetig an und lag 2009 bei 7,9 von 1000 Todesfällen. Lediglich 2,3 von 1000 Todesfällen wurden dagegen im Jahr 2010 in den Niederlanden verzeichnet, wo aktive und passive Sterbehilfe ebenfalls gemeldet werden müssen.


 

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Knapp 300 assistierte Suizide 2009
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