Bundesbeiträge für die höhere Berufsbildung

Definition

Seit Januar 2018 haben Personen, die eine Berufsprüfung oder eine höhere Fachprüfung abgelegt haben, die Möglichkeit, für besuchte Kurse Bundesbeiträge zu beantragen. Im Rahmen des Strategieprojekts zur Stärkung der höheren Berufsbildung wurde die bis dahin geltende kantonale Finanzierung (Finanzierung der Anbieter und Kurse) via der Fachschulvereinbarung FSV durch eine subjektorientierte Finanzierung (direkte Finanzierung der Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer) des Bundes ersetzt. Dabei können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von eidgenössischen Prüfungen innerhalb von zwei Jahren eine Rückerstattung von 50% ihrer anrechenbaren Kurskosten beantragen. Die Obergrenzen der Bundesbeiträge betragen 9500 Franken für eidgenössische Berufsprüfungen und 10 500 Franken für eidgenössische höhere Fachprüfungen. Vorausgesetzt wird dabei, dass sich die Kurse auf einer sogenannten Meldeliste befinden.

Weiterführende Informationen: https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/hbb/bundesbeitraege.html 

Sprache DE
Weitere Sprachen FR , IT
Typ Definition
Veröffentlicht am 01.06.2022
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Thema Bildung und Wissenschaft
BFS-Nummer glos-1307-de
Erhebung, Statistik Erhebung zur höheren Berufsbildung
 
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https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/kataloge-datenbanken.assetdetail.22264303.html