Örtliche Einheit

Definition

Die örtliche Einheit entspricht einer räumlich eindeutig abgrenzbaren Arbeitsstätte, wo eine Tätigkeit ausgeübt wird. Arbeitstätten verschiedener Unternehmen im selben Gebäude werden einzeln erfasst. Baustellen werden nur aufgenommen, wenn sie über längere Zeit bestehen und beschäftigungsmässig relevant sind. Bei den örtlichen Einheiten wird unterschieden zwischen dem Hauptbetrieb, der Filiale/Zweigniederlassung und dem Nebenbetrieb. Der Hauptbetrieb und die Filiale/Zweigniederlassung gehören zu den entsprechenden rechtlichen Einheiten. Ein Nebenbetrieb hingegen hat keine rechtliche Einheit.

Sprache DE
Weitere Sprachen FR , IT
Typ Definition
Veröffentlicht am 22.08.2018
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Thema Industrie und Dienstleistungen
BFS-Nummer glos-815-de

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/industrie-dienstleistungen/unternehmen-beschaeftigte/wirtschaftsstruktur-unternehmen/groesse-rechtsform-sektoren-regionale-verteilung.assetdetail.5934899.html