Definition
Die örtliche Einheit entspricht einer räumlich eindeutig abgrenzbaren Arbeitsstätte, wo eine Tätigkeit ausgeübt wird. Arbeitstätten verschiedener Unternehmen im selben Gebäude werden einzeln erfasst. Baustellen werden nur aufgenommen, wenn sie über längere Zeit bestehen und beschäftigungsmässig relevant sind. Bei den örtlichen Einheiten wird unterschieden zwischen dem Hauptbetrieb, der Filiale/Zweigniederlassung und dem Nebenbetrieb. Der Hauptbetrieb und die Filiale/Zweigniederlassung gehören zu den entsprechenden rechtlichen Einheiten. Ein Nebenbetrieb hingegen hat keine rechtliche Einheit.
| Sprache | DE |
|---|---|
| Weitere Sprachen | FR , IT |
| Typ | Definition |
| Veröffentlicht am | 22.08.2018 |
| Herausgeber | Bundesamt für Statistik |
| Thema | Industrie und Dienstleistungen |
| BFS-Nummer | glos-815-de |