Institutionelle Einheit gemäss STATENT

Definition

Kleinste juristisch selbständige Einheit. Eine institutionelle Einheit kann aus einer oder mehreren Arbeitsstätten / Betrieben bestehen. Die wichtigste Form der institutionellen Einheit ist das marktwirtschaftliche Unternehmen. Zu den institutionellen Einheiten gehören ferner: die privaten Organisationen ohne Erwerbszweck sowie (im Bereich der öffentlichen Verwaltung) die Verwaltungseinheiten.

In der Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT) wird eine Einheit erfasst, sobald sie für sich selber oder für ihre Beschäftigten AHV-Pflichtbeiträge bezahlt. Mithin werden alle wirtschaftlichen Akteure (natürliche oder juristische Personen) als produktive Einheiten («Unternehmen») erfasst, die über der AHV-pflichtigen Einkommensschwelle von jährlich Fr. 2300.– liegen.

Sprache DE
Weitere Sprachen FR , IT
Typ Definition
Veröffentlicht am 25.08.2022
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Thema Industrie und Dienstleistungen
BFS-Nummer glos-804-de
 
Verwandte Dokumente Statistik der Unternehmensstruktur STATENT 2020

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/industrie-dienstleistungen/unternehmen-beschaeftigte/wirtschaftsstruktur-unternehmen/groesse-rechtsform-sektoren-regionale-verteilung.assetdetail.23225698.html