Die europäische Kommission hat für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die folgenden Definitionen vorgeschlagen (gemäss Veröffentlichung 2003/361/EC, 6. Mai 2003) : Die Grössenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Innerhalb der Kategorie der KMU wird ein „kleines Unternehmen“ als ein Unternehmen definiert, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigt. Innerhalb der Kategorie der KMU wird ein „Kleinstunternehmen“ als ein Unternehmen definiert, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet.
Beim Bundesamt für Statistik (BFS) werden Unternehmen als KMU (kleine und mittlere Unternehmen) definiert wenn sie, im Sinne der Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT), weniger als 250 Beschäftigte zählen.
| Sprache | DE |
|---|---|
| Weitere Sprachen | IT , FR , EN |
| Typ | Definition |
| Veröffentlicht am | 25.08.2022 |
| Herausgeber | Bundesamt für Statistik |
| Thema | Industrie und Dienstleistungen |
| BFS-Nummer | glos-720-de |
| Verwandte Dokumente | Statistik der Unternehmensstruktur STATENT 2020 |