Die rechtliche Einheit wird entweder durch eine Einheit mit Rechtspersönlichkeit d.h. mit Rechten und Pflichten; von einer natürlichen Person, die eine Aktivität als Selbständige ausübt; oder aber durch eine öffentliche Institution dargestellt. Jedes Unternehmen besitzt infolgedessen eine rechtliche Einheit. Im BUR wird für die rechtlichen Einheiten, die im Handelsregister (HR) eingetragen sind, die ID-Nummer (beginnt mit CH und besteht aus 13 Positionen) der Handelsregisterämter übernommen, während die rechtlichen Einheiten, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, eine ID-Nummer haben, die mit XY beginnt. Die rechtlichen Einheiten bestehen aus Haupt- und Hilfsrechtlichen Einheiten (andere Bezeichnung: Zweigstellen).
| Sprache | DE |
|---|---|
| Weitere Sprachen | FR , IT |
| Typ | Definition |
| Veröffentlicht am | 22.08.2018 |
| Herausgeber | Bundesamt für Statistik |
| Thema | Industrie und Dienstleistungen |
| BFS-Nummer | glos-813-de |