Rechtliche Einheit

Definition

Die rechtliche Einheit wird entweder durch eine Einheit mit Rechtspersönlichkeit d.h. mit Rechten und Pflichten; von einer natürlichen Person, die eine Aktivität als Selbständige ausübt; oder aber durch eine öffentliche Institution dargestellt. Jedes Unternehmen besitzt infolgedessen eine rechtliche Einheit. Im BUR wird für die rechtlichen Einheiten, die im Handelsregister (HR) eingetragen sind, die ID-Nummer (beginnt mit CH und besteht aus 13 Positionen) der Handelsregisterämter übernommen, während die rechtlichen Einheiten, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, eine ID-Nummer haben, die mit XY beginnt. Die rechtlichen Einheiten bestehen aus Haupt- und Hilfsrechtlichen Einheiten (andere Bezeichnung: Zweigstellen).

Sprache DE
Weitere Sprachen FR , IT
Typ Definition
Veröffentlicht am 22.08.2018
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Thema Industrie und Dienstleistungen
BFS-Nummer glos-813-de

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/industrie-dienstleistungen/unternehmen-beschaeftigte/unternehmensdemografie/schliessungen.assetdetail.5934874.html