Die seit 1925 als Quartalsstatistik durchgeführte BESTA, beruht heute auf einer repräsentativen Stichprobe von 18‘000 Unternehmen (65'000 Betrieben) des sekundären und tertiären Sektors. Ziel der Statistik ist die Erstellung von verschiedenen Konjunkturindikatoren, die die Entwicklung der Beschäftigung in der Schweiz verfolgen.
Steckbrief
E-Survey
Zugriff auf den Online-Fragebogen:
Beschäftigungsgrad und Kurzarbeit
Trotz allfälliger Kurzarbeit bei Ihren Beschäftigten bitten wir Sie für jede Person den üblichen Beschäftigungsgrad anzugeben, wie er im Arbeitsvertrag festgelegt ist und nicht den reduzierten Beschäftigungsgrad. Auch die VZÄ müssen auf der gleichen Grundlage berechnet werden.
Hotline
Im Fall von Problemen, Schwierigkeiten bei der Anmeldung oder Fragen zur Erhebung und zum Ausfüllen des Fragebogens stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Beschäftigungsstatistik zur Verfügung und beantworten Ihre Fragen zu den normalen Büroöffnungszeiten.
Sie können unsere Hotline über Telefon oder E-Mail erreichen :
- Telefon : Gratisnummer 0800 000 345
- E-Mail : besta@bfs.admin.ch
Sie können den Fragebogen online erfassen, übermitteln sowie ausdrucken.
Anmeldung / Identifikation :
Um den Fragebogen auszufüllen, müssen Sie sich zuerst mit der auf dem Papierfragebogen oben aufgedruckten Benutzer-ID und dem Passwort identifizieren:
Benutzer-ID: 8-stellige Zahl, die ihr Unternehmen identifiziert und immer gleich bleibt
Passwort : 8-stelliger Code, der jedes Quartal ändert
Sie erhalten jedes Quartal einen neues Passwort, entweder auf dem Papierfragebogen aufgedruckt oder, falls Sie dies wünschen, per E-Mail.
Aufbau des Fragebogens
Der Internet-Fragbogen ist ähnlich wie der Papierfragebogen aufgebaut und wird nach den gleichen Definitionen und Regeln ausgefüllt. Es genügt, dass Sie den Fragebogen unter Berücksichtigung der obligatorischen Felder wie auf Papier ausfüllen.
Kontroll-Liste Ihres Unternehmens mit den dazugehörenden Arbeitsstätten (Verfügbar für Unternehmen ab 2 – 30 Arbeitsstätten)
Einmal ausgefüllt, senden Sie den Fragebogen mittels Tastendruck.
Überprüfungen / Plausibilisierungen :
Vor dem Senden wird der Fragebogen verschiedenen Prüfungen unterzogen:
- Sind die Daten vollständig?
Alle obligatorischen Felder müssen ausgefüllt sein
- Sind die Daten plausibel?
Vergleich der Anzahl Beschäftigten mit dem Vorquartal
- Sind Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse etc. vorhanden?
Obligatorische Felder :
Falls ein obligatorisches Feld nicht ausgefüllt ist, wird eine Fehlermeldung mit der Aufforderung zur Ergänzung des Fragebogens angezeigt.
Achtung: Ein unvollständiger Fragebogen kann nicht gesendet werden.
Abweichung der Daten zum Vorquartal :
Wenn die Anzahl Beschäftigte im Bezug auf das Vorquartal stark abweicht wird eine Meldung mit der Bitte um Überprüfung und allfälligen Korrektur der Dateneingaben ausgegeben. Die Eingaben mit der grossen Abweichung können dann bestätigt werden. Geben Sie bitte den Grund für die Abweichung im Feld « Bemerkungen » am Ende des Fragebogens ein.
Wenn Sie die Aufforderung zum Ausfüllen des Fragebogens nur noch via E-Mail erhalten möchten, werden Sie im nächsten Quartal statt dem Fragebogen via Post nur noch ein E-Mail mit Ihrer Benutzer-ID und dem neuen Passwort erhalten.
Sie müssen uns eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Wir empfehlen Ihnen eine E-Mail-Adresse zu wählen, die nicht an eine spezifische Person in Ihrem Unternehmen gebunden ist.
Beachten Sie bitte, dass das Ausfüllen und der Transfer der Daten mit der Internet-Anwendung chiffriert und gesichert sind, während die Kommunikation via E-Mail nicht verschlüsselt ist. Sie ist deshalb auf dem gleichen Sicherheitsniveau wie die übrige Kommunikation im Internet. Falls Ihnen das nicht genügt, verzichten Sie bitte auf diese Option. Sie erhalten dann die Unterlagen per Post und können die Erhebung trotzdem per Internet ausfüllen.
Sie haben in jedem Quartal die Möglichkeit, die Art des Unterlagenversands neu zu bestimmen.
Alle Mahnungen werden wie bis anhin auf dem Postweg zugestellt.
Weiterführende Informationen
Erhebungsunterlagen
Links
Ergebnisse
Ergebnisse BESTA
Weitere Statistiken
Wirtschaftsstruktur: Unternehmen (STATENT)
Entwicklung im sekundären Sektor
Entwicklung in tertiären Sektor
Nomenklaturen
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen der Beschäftigungsstatistik sind im Anhang der «Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993». Dieses Dokument beschreibt:
- Den Zweck und den Geltungsbereich der Erhebung
- Die Erhebungsorgane
- Die Regeln bezüglich Verwendung der Angaben, Vertraulichkeit, Vernichtung der Daten und Veröffentlichung der Ergebnisse
- Die obligatorische Teilnahme
Datenschutz
Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit
Die an das Bundesamt für Statistik übermittelten Informationen werden vertraulich behandelt. Die mit der Internet-Anwendung erfassten Daten werden chiffriert und gesichert übermittelt. Ein Zugriff durch Dritte ist deshalb ausgeschlossen.
Der Zugang auf den Fragebogen Ihres Betriebes via Internet ist mit einer gleichbleibenden Benutzer-ID und einem Passwort, das jedes Quartal ändert, geschützt. Diese werden Ihnen auf Papier oder per E-Mail zugestellt. So wird verhindert, dass neugierige oder böswillige Personen Zugang zu den Daten Ihres Betriebes erhalten.
Im Gegensatz dazu kann die Kommunikation via E-Mail nicht auf die gleiche Weise abgesichert und verschlüsselt werden und ist nur so sicher wie Ihre übrige E-Mail Kommunikation via Internet. Dies müssen Sie berücksichtigen, wenn Sie die Aufforderung zum Ausfüllen des Fragebogens nur noch via E-Mail erhalten wollen.
Aus Sicht des Datenschutzes werden die Daten der Beschäftigungsstatistik mit 2 (mittlere Sensibilität) auf einer Skala von 1 (geringer Schutzbedarf) bis 3 (hoher Schutzbedarf) eingestuft.
Publikationen
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion KonjunkturerhebungenEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz