Finanzierung

Die Analyse der Finanzierung der Gesundheitsausgaben erfolgt nach Wirtschaftsakteuren, die Leistungen bezahlen (Finanzierungsregimes), oder nach Akteuren des Wirtschaftskreislaufs, die schlussendlich die Gesundheitsausgaben decken (Finanzierungsquellen).

Nach Finanzierungsregime

Finanzierung des Gesundheitswesens nach Regimes in Millionen Franken
Finanzierungsregime 2020 2021 Entwicklung
(in %)

18 009

19 831

10,1

Bund

1 092

2 216

102,9

Kantone

14 277

14 792

3,6

Gemeinden

2 640

2 823

6,9

Obligatorische Krankenversicherung (OKP)

29 329

30 886

5,3

Andere Sozialversicherungen

7 793

7 761

-0,4

Privatversicherungen

5 561

5 626

1,2

Andere private Finanzierung

1 742

1 779

2,1

Selbstzahlungen 1

18 449

19 224

4,2

Finanzierungsregime unbekannt

615

1 236

101,0

Total

81 498

86 344

5,9

1 Inkl. Kostenbeteiligung KVG und VVG
Quelle: Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens (COU)

Je nach Leistungsart variiert der Anteil der einzelnen Finanzierungsregimes stark. Beispielsweise werden die Kosten für Gesundheitsgüter hauptsächlich durch die obligatorische Krankenversicherung (47%) und die Selbstzahlungen (38%) gedeckt. Ein Drittel der Kosten für Langzeitpflege wird von den Selbstzahlungen finanziert. Mehr als zwei Drittel der Kosten für rehabilitative Pflege werden von der obligatorische Krankenversicherung gedeckt. Die Kurativpflege wird hauptsächlich von der obligatorischen Krankenversicherung (42%), dem Staat (22%) und den Selbstzahlungen (19%) finanziert.

Nach Finanzierungsquelle

Finanzierung des Gesundheitswesens nach Quellen in Millionen Franken
Finanzierungsquelle
2020 2021 Entwicklung
(in %)
Unternehmen

5 760

5 784

0,4

Staat

27 715

29 435

6,2

Private Haushalte

47 408

49 889

5,2

Finanzierungsquelle unbekannt

615

1 236

101,0

Total

81 498

86 344

5,9

Quelle: Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens (COU)

Bei der Analyse nach Finanzierungsquelle wird der Anteil untersucht, den die drei Sektoren im Wirtschaftskreislauf einer Volkswirtschaft – also Staat, Unternehmen und Privathaushalte – tragen. Dabei werden die Prämien für die (obligatorische und privaten) Krankenversicherungen den einzelnen Haushalten zugerechnet, während Transferleistungen wie Prämienverbilligungen, Sozialhilfe sowie Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung der AHV und IV beim Staat (Bund, Kantone) verbucht werden.

Weiterführende Informationen

Daten

Publikationen

Medienmitteilungen

Grundlagen und Erhebungen

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CH-2010 Neuchâtel
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10.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr

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