Einen Schwangerschaftsabbruch melden

In der Schweiz, muss zwingend jeder Schwangerschaftsabbruch (auf Wunsch der betroffenen Frau oder medizinisch indiziert) der zuständigen Gesundheitsbehörde gemeldet werden, wobei die Anonymität der betroffenen Frau gewährleistet wird (siehe Strafgesetzbuch, Art 119, Ziffer 5).

Meldungsformular sowie Meldungsart (Papierformular oder Online-Meldung) sind durch den Kanton, wo der Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird, festgelegt.

In Folgenden finden Sie die Informationen über das Meldesystem, das in Ihrem Kanton benützt wird.

Eine Online-Meldung machen

Das BFS-Meldeformular ist ab 2021 in einer revidierten Form auszufüllen.

Kantonale Verfahren

Die französisch sprechenden Kantone (GE, JU, NE, VD) befinden sich auf der französischen Website und das Tessin auf der italienischen Website.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektionen Gesundheitsversorgung, Gesundheit der Bevölkerung
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 58 463 67 00

Von Montag bis Freitag
10.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/erhebungen/stativg/schwangerschaftsabbruch-melden.html