Die Schweizerische Gesundheitsbefragung ist Bestandteil des statistischen Mehrjahresprogramms des Bundes und findet seit 1992 alle fünf Jahre statt. Die siebte Erhebung wird 2022 durchgeführt. Die Datenerhebung erfolgt als telefonisches Interview auf Deutsch, Französisch oder Italienisch, dem sich ein schriftlicher Fragebogen anschliesst. Befragt wird die ständige Wohnbevölkerung ab 15 Jahren in Privathaushalten. Erhoben werden der Gesundheitszustand und gesundheitsrelevante Verhaltensweisen.
Hotline
Bei Fragen und Rückmeldungen zur Schweizerischen Gesundheitsbefragung steht Ihnen unsere Gratis-Hotline zur Verfügung. Diese ist erreichbar:
Tel. 0800 546 520
Montag bis Freitag
8.30 – 12.00 / 13.30 – 20.30
Samstag
9.30 – 13.00
hotline@sgb2022.ch
Mitteilung Ihrer Kontaktangaben
Über die Hotline oder mit Hilfe des Kontaktformulars können Sie uns eine Telefonnummer mitteilen, unter der Sie für das Interview der Schweizerischen Gesundheitsbefragung angerufen werden können.
Vielen Dank für Ihre wertvolle Mitarbeit!
Das Wichtigste zur Befragung
Bei der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2022 handelt es sich um eine telefonische Befragung mittels CATI-Technik (computer-assisted telephone interview) sowie einem schriftlichen Fragebogen (online oder auf Papier). Die Befragung dauert vom 18. Januar bis zum 22. Dezember 2022.
Im Auftrag des Bundesamtes für Statistik (BFS) führt das Befragungsinstitut LINK, mit Sitz in Luzern, Zürich und Lausanne, diese telefonischen und schriftlichen Befragungen durch. Es werden rund 22'000 zufällig ausgewählte Personen mit Wohnsitz in der Schweiz befragt.
Diese zufällig ausgewählten Personen erhalten kurz vor der telefonischen Befragung einen Informationsbrief und einen Leporello, welcher die Gründe und Grundlagen der Erhebung erklärt. Die Ergebnisse der Befragung von 2017 finden Sie hier.
Die gestellten Fragen beziehen sich hauptsächlich auf:
- Gesundheitszustand (Aktivitätseinschränkungen, Beschwerden, chronische Krankheiten),
- Gesundheitsverhalten (Verhaltensweisen wie Ernährung, Bewegung, Alkoholkonsum),
- Inanspruchnahme von medizinischen Dienstleistungen (Arztbesuche, Spitalaufenthalte, Therapien, Alternativmedizin),
- Soziodemographische Angaben zur Zielperson und zum Haushalt (Alter, Geschlecht, Ausbildung, Beruf).
Das telefonische Interview dauert rund 35 Minuten. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig.
Das Bundesamt für Statistik (BFS) bedankt sich herzlich bei allen Personen, die zum guten Gelingen dieses Projekts beitragen.
Datenschutz
Gestützt auf das Bundesstatistikgesetz sowie das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und seine Verordnung (VDSG), garantiert das BFS die strikte Einhaltung der Datenschutzvorschriften.
Die aus den verschiedenen Erhebungen erhaltenen Daten dürfen nur zu den gesetzlich bestimmten Zwecken verwendet werden.
Die Daten aus der Schweizerischen Gesundheitsbefragung werden nur zu statistischen Zwecken verwendet. Es werden auf keinen Fall Analysen zu einer Einzelperson durchgeführt.
Am Ende der Erhebung werden alle persönlichen Daten gelöscht. Die Befragungsdaten werden somit definitiv anonym.
Durch organisatorische und technische Massnahmen sind persönliche Daten gegen jeden unerlaubten Zugriff geschützt. Es werden auch zusätzliche Massnahmen getroffen wie z. B.
• Speichern von persönlichen und technischen Daten auf unterschiedlichen elektronischen Datenträgern;
• Verschlüsselter Datentransfer zwischen dem Befragungsinstitut und dem BFS.
Es werden alle nötigen Sicherheitsmassnahmen getroffen, um die Vertraulichkeit der per Telefon und schriftlichem Fragebogen erhaltenen Informationen zu gewährleisten.
Das BFS arbeitet bei der Ausführung seiner Aufgaben eng mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zusammen.
Häufige Fragen
1. Worum geht es in dieser Befragung?
In der Erhebung geht es um die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung. Dabei interessieren uns z. B. folgende Fragen:
- Wie geht es der Schweizer Bevölkerung gesundheitlich?
- Welche Verhaltensweisen sind relevant für die Gesundheit?
- Welche Auswirkungen haben sie auf die Gesundheit?
- Wie werden medizinische Dienstleistungen von der Bevölkerung genutzt?
- Welche gesundheitlichen Risiken bestehen in der Arbeitswelt und im Wohnbereich?
Antworten auf diese Fragen bilden eine wichtige Grundlage für Planungen und politische Massnahmen im Gesundheitsbereich.
2. Was wird mit den Befragungsergebnissen gemacht?
Die Ergebnisse dieser Studie werden Ende 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt. Zudem werden die wichtigsten Ergebnisse und Kennzahlen auf dem Webportal des BFS veröffentlicht.
3. Wofür werden die Ergebnisse gebraucht?
Die Gesundheitsbefragung ist eine der wichtigsten Grundlagen für die schweizerische und kantonale Gesundheitspolitik. Sie liefert wichtige Daten darüber, wie sich der Gesundheitszustand der Bevölkerung verändert. Sie gibt Aufschluss darüber, ob gesundheitspolitische Massnahmen wirksam sind und wo dringender Handlungsbedarf besteht.
Mit der Gesundheitsbefragung werden die Themen abgedeckt, über die es aktuell zu wenig zuverlässige Daten gibt.
Nur wenn zuverlässige Statistiken über den Gesundheitszustand von der Bevölkerung und über das Gesundheitsverhalten verfügbar sind, kann der Bund die richtigen gesundheitspolitischen Massnahmen treffen. Die Daten werden auch von wissenschaftlichen Forschungsprojekten benutzt. Davon profitieren wir alle!
4. Ist die Teilnahme an dieser Erhebung obligatorisch?
Nein, die Teilnahme an der Befragung ist nicht obligatorisch.
Die Studie ist jedoch sehr wichtig, da die Ergebnisse als Datengrundlage für Diskussionen und Entscheide in der Gesundheitspolitik benötigt werden.
Damit die Studie ein zuverlässiges Abbild des Gesundheitszustands und -verhaltens der Bevölkerung liefert, sind die Antworten von allen zufällig ausgewählten Personen wichtig, unabhängig davon, ob sie alt oder jung sind, sich gesund fühlen, sehr häufig zum Arzt gehen müssen oder regelmässig Medikamente einnehmen. Nur so lassen sich die Bedürfnisse der Bevölkerung ermitteln. Gleichzeitig kann die Belastung der Bevölkerung dank der Stichprobenbefragung tief gehalten werden.
5. Warum bin gerade ich ausgewählt worden?
Damit die Studie wissenschaftlich korrekt ist, werden alle Personen, die wir befragen, nach einem strengen Zufallsverfahren ausgewählt. Die Personen werden aus dem Stichprobenregister des BFS gezogen.
6. Datenschutz
Der Datenschutz ist gewährleistet. Sobald die Erhebung abgeschlossen ist, übermittelt das Erhebungsinstitut die Daten an das BFS und vernichtet diese anschliessend. Die vom BFS publizierten Daten sind vollständig anonymisiert. Sie enthalten insbesondere keine personenbezogenen Daten (wie z. B. Namen und Adressen) mehr. Das BFS arbeitet bei der Ausführung seiner Aufgaben eng mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zusammen.
7. Woher haben Sie meine Telefonnummer?
Gemäss Art. 10, Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes (SR 431.01) sind die am schweizerischen Markt tätigen Anbieterinnen der Festnetztelefonie verpflichtet, dem BFS ihre Kundendaten für Stichprobenerhebungen zur Verfügung zu stellen. Das BFS verwendet folglich ein Stichprobenregister, das aus allen Festnetznummern in der Schweiz besteht, unabhängig davon, ob diese in einem Telefonbuch verzeichnet sind oder nicht. Zudem werden auch im öffentlichen Telefonverzeichnis eingetragene Handynummern genutzt.
8. Warum fragen Sie, wie mein Arbeitgeber heisst?
Über den Namen des Arbeitgebers ist es möglich, grundlegende sozioökonomische Informationen zum Arbeitsmarkt (z. B. Grösse des Unternehmens, Wirtschaftsbranche) direkt über das Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) des BFS einzubeziehen. Die Belastung der Befragten kann so dank der Verwendung der in den bestehenden Registern verfügbaren Daten reduziert werden.
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Gesundheit der BevölkerungEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Hotline
- Tel.
- 0800 546 520
(kostenlose Nummer)