Betrifft die Unternehmen, welche die MAS Daten nicht innerhalb der offiziellen Frist (29. Februar 2024) übermittelt haben:
Die MAS Daten sind bis Dienstag, 16. April 2024, 12.00 Uhr, mittels des elektronischen Fragebogens (eFragebogen) an das BFS einzureichen. Nach dieser Frist ist der Zugang zum eFragebogen nicht mehr möglich. Die Hotline ist bis Dienstag, 23. April 2024, 12.00 Uhr, erreichbar.