Die Erhebung MAS deckt Angaben über das Angebot und die Organisation der Arztpraxen und ambulanten Zentren ab. Somit leistet sie einen Beitrag zur Beschreibung der Struktur und der Funktionsweise des Gesundheitssystems.
Die Daten werden zu statistischen und zu aufsichtsrechtlichen Zwecken erhoben. Gemäss den Prinzipien der öffentlichen Statistik und der Gesetzesanforderungen wird die Bearbeitung der statistischen Daten und der Daten zur aufsichtsrechtlichen Verwendung strikt voneinander getrennt durchgeführt. Die Daten der Erhebung MAS werden anonymisiert weitergegeben, unabhängig vom Verwendungszweck (statistisch oder aufsichtsrechtlich), sowohl auf Ebene der natürlichen wie auch der juristischen Personen. (Rechtliches)
Steckbrief
Statistische Ergebnisse der Erhebung MAS
Die statistischen Ergebnisse der Erhebung MAS sind auf der Seite „Arztpraxen“ erhältlich.
Teilnahme zur Erhebung MAS
Bearbeitungsreglement - Daten der Leistungserbringer nach Art. 59a KVG
Gilt für die Daten 2020-2021
Gilt für die Daten 2019
Gilt für die Daten 2017-2018
Ersetzt das Bearbeitungsreglement - Daten der Leistungserbringer nach Art. 59a KVG - gültig ab 1.1.2020.