Berechnungsmethode
Mittlere Nettoquote über 3 Jahre
Ab 2015, die Quote der Erstabschlüsse auf der Sekundarstufe II misst den Anteil der obligatorischen Schule ausgetretenen Jugendlichen bis zum 25. Altersjahr, die in der Schweiz einen Erstabschluss auf der Sekundarstufe II erworben haben in der Referenzbevölkerung.
Die Abschlussquote wird als Nettoquote ausgewiesen und stellt den Anteil von Personen einer synthetischen Alterskohorte dar, die einen Abschluss erwirbt. Netto-Abschlussquoten bleiben unbeeinflusst von Änderungen des Umfangs der entsprechenden Bevölkerungsgruppe oder des typischen Abschlussalters. Sie werden berechnet, indem man für jeden einzelnen Altersjahrgang die Zahl der Zertifizierten durch die entsprechende Bevölkerung dividiert und diese Quoten über alle Altersjahrgänge aufsummiert.
Für eine bessere Stabilität der Ergebnisse wird ein Dreijahresdurschnitt berechnet. Die Quote für das Jahr X entspricht folglich dem Durchschnitt der für die Jahre X-1, X und X+1 erhaltenen Werte.
Bei der Berechnung werden die folgenden Abschlüsse berücksichtigt:
- Berufliche Grundbildung: die eidgenössischen Fähigkeitszeugnisse und Berufsatteste gemäss der Statistik der beruflichen Grundbildung (SBG);
- Allgemeinbildende Ausbildungen: die gymnasialen Maturitäten, die Fachmittelschulausweise (FMS-Ausweise) und die Abschlüsse der internationalen Schulen in der Schweiz gemäss der Statistik der Bildungsabschlüsse (SBA).
Da die Quote nur die Erstabschlüsse auf der Sekundarstufe II betrifft, werden Abschlüsse, die einer zweiten Zertifizierung entsprechen (Berufsmaturität, Fachmaturität, Abschlüsse von Passerellenlehrgängen zur Tertiärstufe), sowie auch Zweit- oder nach einer Erfassung auf der Tertiärstufe erworbene Abschlüsse nicht einbezogen. Eine Person, die in die Tertiärstufe eintritt, nachdem sie als Lernend(r) auf der Sekundarstufe II erfasst worden ist, gilt jedoch als zertifiziert, selbst wenn ihr Abschluss auf der Sekundarstufe II nicht erfasst worden ist.
Die Referenzbevölkerung besteht aus allen Personen, die im Alter des Beendens der obligatorischen Schule in der Schweiz wohnten. Ausgenommen sind Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Personen, die im Zuge der jüngsten Zuwanderung nach beendeter obligatorischer Schulzeit in die Schweiz gekommen sind. Jugendliche, die das Land vor dem Erwerb eines Abschlusses auf der Sekundarstufe II verlassen haben, werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Diese Auswahl gewährleistet die Kohärenz zwischen dem Zähler (zertifizierte Personen) und dem Nenner (Referenzbevölkerung).
Ausserdem werden bei der Abschlussquote nur Personen bis zu einem Alter von 25 Jahren betrachtet. Dies ist zum einen mit dem oben erwähnten Ziel von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt zu erklären, dass sich explizit auf diese Altersgruppe bezieht. Zum anderen lässt sich anhand der verfügbaren Daten für ältere Personen nicht bestimmen, ob die von ihnen erworbenen Abschlüsse Erstabschlüsse sind oder nicht.