2019 vergaben die Kantone 382 Millionen Franken für Ausbildungsbeiträge, dies entspricht 1% der gesamten öffentlichen Bildungsausgaben. Fast die gesamten ausbezahlten Ausbildungsbeiträge wurden in Form von Stipendien ausbezahlt (95%).
7,6% der 613 093 Personen in einer nachobligatorischen Ausbildung bezogen ein Stipendium und 0,5% ein Darlehen.
Alle Bildungsstufen | Sekundarstufe II | Tertiärstufe | |
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Stipendien | 362 472 918 | 202 609 553 | 156 895 633 |
Darlehen | 20 160 305 | 1 951 548 | 17 826 086 |
Alle Bildungsstufen | Sekundarstufe II | Tertiärstufe | |
---|---|---|---|
Stipendien | 47 257 | 29 800 | 17 805 |
Darlehen | 2 808 | 218 | 2 547 |
Die Bedingungen zur Vergabe von Stipendien und Darlehen bestimmen die Kantone per Gesetz. Ein bedeutender Harmonisierungsprozess wurde durch das Stipendien-Konkordat in Gang gesetzt, das seit dem 1. März 2013 in Kraft ist. Während das Stipendienkonkordat Minimalforderungen und Mindeststandards formuliert, behalten die Kantone ihre Autonomie und verfügen über ausreichenden Spielraum, um ihrer besonderen Situation Rechnung zu tragen und über diese Bestimmungen hinauszugehen.
Die wesentlichen Informationen können mit Hilfe interaktiver Diagramme visualisiert werden, die einen Überblick nach Kanton, Bildungsgrad und Jahrgang geben. Die kantonalen Stipendienstellen (siehe Link unter «Weiterführende Informationen) stellen eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung, wie Gesetzesrevisionen, Einführung von Projekten usw., die einen Einfluss auf die Entwicklungskurven haben.
Weiterführende Informationen
Grundlagen und Erhebungen
Ausbildungsbeiträge werden subsidiär vergeben, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit der betroffenen Person, ihrer Eltern, ihr gesetzlich Verpflichteter oder die entsprechenden Leistungen anderer Dritter nicht ausreichen. Stipendien und Darlehen sind einmalige oder wiederkehrende Geldleistungen, die für die Aus- oder Weiterbildung ausgerichtet werden. Der Unterschied liegt in der Rückzahlung: Stipendien müssen nicht zurückbezahlt werden, während die Bezügerinnen und Bezüger von Studiendarlehen rückzahlungspflichtig sind.
Einmalige oder wiederkehrende Ausbildungsbeiträge,die für die Aus- oder Weiterbildung ausgerichtet werden und für die keine Rückzahlungspflicht besteht.
Einmalige oder wiederkehrende Ausbildungsbeiträge, die für die Aus- oder Weiterbildung ausgerichtet werden und rückzahlungspflichtig sind.
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion BildungsprozesseEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
- Tel.
- +41 58 483 93 61
Von Montag bis Freitag
09.00-12.00 Uhr und 13.30-16.30 Uhr