In der internationalen Diskussion um Migration und Integration wird immer häufiger der Begriff bzw. das Konzept der Bevölkerung mit Migrationshintergrund verwendet. Dieses Konzept ersetzt zunehmend die Unterscheidung zwischen in- und ausländischen Staatsangehörigen, die einzig auf der aktuellen Staatsangehörigkeit einer Person beruht und keinen Aufschluss darüber gibt, ob eine Person selbst eingewandert ist oder ob ein indirekter Migrationsbezug aufgrund der Migrationserfahrung ihrer Eltern besteht.
Zur vom BFS definierten «Bevölkerung mit Migrationshintergrund» gehören Personen ausländischer Staatsangehörigkeit und eingebürgerte Schweizerinnen und Schweizer – mit Ausnahme der in der Schweiz Geborenen mit Eltern, die beide in der Schweiz geboren wurden – sowie die gebürtigen Schweizerinnen und Schweizer mit Eltern, die beide im Ausland geboren wurden.