Nach dem Vorbild vieler anderer Länder hat das BFS auf der Basis der internationalen Empfehlungen der UNO für die Schweiz eine Typologie der Bevölkerung nach Migrationsstatus entwickelt. Der Migrationsstatus einer Person lässt sich durch die Kombination der persönlichen Merkmale Geburtsland, Staatsangehörigkeit (aktuell und bei Geburt), sowie des Merkmals Geburtsland beider Elternteile bestimmen.
Geburtsort | Staatsangehörigkeit | Geburtsort der Eltern | ||
---|---|---|---|---|
2 im Inland | 1 im Inland 1 im Ausland |
2 im Ausland | ||
im Inland | gebürtige Schweizer/innen | 0 |
0 | II |
Eingebürgerte | 0 | II | II | |
Ausländer/innen | 0 | II | II | |
im Ausland | gebürtige Schweizer/innen | 0 | 0 | I |
Eingebürgerte | I | I | I | |
Ausländer/innen | I | I | I |
II Bevölkerung mit Migrationshintergrund der 2. Generation
0 Bevölkerung ohne Migrationshintergrund
Zur vom BFS definierten «Bevölkerung mit Migrationshintergrund» gehören Personen ausländischer Staatsangehörigkeit und eingebürgerte Schweizerinnen und Schweizer – mit Ausnahme der in der Schweiz Geborenen mit Eltern, die beide in der Schweiz geboren wurden – sowie die gebürtigen Schweizerinnen und Schweizer mit Eltern, die beide im Ausland geboren wurden.
Kennzahlen zur Bevölkerung ab 15 Jahren
In Tausend | In % | |
---|---|---|
Total | 7 326 | 100,0 |
Bevölkerung ohne Migrationshintergrund | 4 347 | 59,3 |
Schweizerische Staatsangehörige | 4 340 | 59,3 |
davon Eingebürgerte (3. oder höhere Generation) | 20 | 0,3 |
Ausländische Staatsangehörige (3. oder höhere Generation) | 6 | 0,1 |
Bevölkerung mit Migrationshintergrund | 2 890 | 39,2 |
Schweizerische Staatsangehörige | 1091 |
14,9 |
davon Eingebürgerte | 954 | 13,0 |
Ausländische Staatsangehörige | 1 799 | 24,6 |
1. Generation | 2 275 | 31,1 |
Schweizerische Staatsangehörige | 656 | 9,0 |
davon Eingebürgerte | 636 |
8,7 |
Ausländische Staatsangehörige | 1 619 | 21,1 |
2. Generation | 615 | 8,4 |
Schweizerische Staatsangehörige | 435 | 5,9 |
davon Eingebürgerte | 318 | 4,4 |
Ausländische Staatsangehörige | 180 | 2,5 |
Personen mit nicht bestimmbarem Migrationsstatus | 89 | 1,2 |
Im Jahr 2021 hatten 2 890 000 Personen bzw. 39% der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren einen Migrationshintergrund. Etwas mehr als ein Drittel dieser Bevölkerungsgruppe (1 090 000 Personen) besass die Schweizer Staatsangehörigkeit. Mehr als vier Fünftel der Personen mit Migrationshintergrund (2 276 000 Personen) gehören zur ersten Generation, während ein Fünftel (615 000 Personen) in der Schweiz geboren wurde.
Die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund setzt sich hauptsächlich aus gebürtigen schweizerischen Staatsangehörigen zusammen (99,4%), umfasst aber auch einige eingebürgerte Schweizerinnen und Schweizer (0,5%) sowie die Ausländerinnen und Ausländer der dritten oder höheren Generation (0,1%).
Mit Ausnahme der gebürtigen Schweizerinnen und Schweizer mit mindestens einem in der Schweiz geborenen Elternteil zählt jede im Ausland geborene Person zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund der ersten Generation (mehr als 2,2 Millionen Personen ab 15 Jahren im Jahr 2021). Diese Bevölkerungsgruppe umfasst somit:
- die im Ausland geborenen Ausländerinnen und Ausländer (1 619 000 Personen);
- die im Ausland geborenen eingebürgerten Schweizer Staatsangehörigen (636 000 Personen);
- die im Ausland geborenen gebürtigen Schweizerinnen und Schweizer, deren Eltern beide im Ausland geboren wurden (21 000 Personen).
Die zweite Generation, d.h. die in der Schweiz geborene Bevölkerung mit Migrationshintergrund (615 000 Personen), setzt sich zusammen aus:
- eingebürgerten Schweizer Staatsangehörigen (318 000 Personen);
- Ausländerinnen und Ausländern mit mindestens einem im Ausland geborenen Elternteil (180 000 Personen);
- gebürtigen Schweizerinnen und Schweizern, deren Eltern beide im Ausland geboren wurden (116 000 Personen).
Seit 2012 hat die Anteile der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren mit Migrationshintergrund zugenommen (+4,3 Prozentpunkte), während die Zahl der Personen ohne Migrationshintergrund abgenommen hat (-5,4 Prozentpunkte).
Eine Differenzierung nach Generationenstatus zeigt, dass die Zahl der Angehörigen der ersten Generation und zweiten Generation seit 2012 gestiegen ist (+3,2 bzw. +1,1 Prozentpunkte). Eine Betrachtung nach Nationalität ergibt, dass die Zunahme der Zahl der Personen mit Migrationshintergrund zu mehr als 80% auf das Konto von EU27-/EFTA- und Schweizer Staatsangehörigen geht (+424 400 Personen). Personen aus den übrigen europäischen Ländern bzw. aus dem aussereuropäischen Raum tragen weniger dazu bei (+89 000).
Die in der Bevölkerung mit Migrationshintergrund am häufigsten vertrete Staatsangehörigkeit ist die schweizerische Staatsangehörigkeit: (mehr als einem Drittel aller Personen). Ihr Anteil ist bei den Frauen höher als bei den Männern (42% gegenüber 34%). Bei den Männern folgen die Italiener an zweiter Stelle. Bei den Frauen wird der zweite Platz von den deutschen Staatsangehörigen belegt. Die Situation ist gerade umgekehrt bei der dritthäufigsten Staatsangehörigkeit: Bei den Männern sind es die Deutschen, bei den Frauen die Italienerinnen. Unabhängig vom Geschlecht liegen Staatsangehörige mit Migrationshintergrund aus Portugal auf dem vierten Rang, gefolgt von den Französinnen und Franzosen.
Bei den Personen der ersten Generation stammt etwas weniger als die Hälfte der Personen aus EU27- und EFTA-Staaten. Knapp 30% sind Schweizer Staatsangehörige, 13% kommen aus den anderen europäischen Ländern und 11% aus dem aussereuropäischen Raum. Bei der zweiten Generation sind 71% Schweizer Staatsangehörige; 20% kommen aus einem EU27-/EFTA-Mitgliedsland.
Die ständige Wohnbevölkerung weist je nach Migrationsstatus unterschiedliche Alterspyramiden aus. Mit einem Durchschnittsalter von 45 Jahren ist die Bevölkerung mit Migrationshintergrund jünger als die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund (Durchschnittsalter von 50 Jahren). Die Personen im Alter von 25 bis 50 Jahren sind in der Bevölkerung mit Migrationshintergrund im Vergleich zur Bevölkerung ohne Migrationshintergrund stärker vertreten.
Der Altersquotient, d.h. das Verhältnis der Personen ab 65 Jahren zu den Personen im erwerbsfähigen Alter (20–64 Jahre), ist in der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund mehr als doppelt so hoch (41) als in der Bevölkerung mit Migrationshintergrund (16).
Insgesamt und unabhängig vom Migrationsstatus verteilt sich die Bevölkerung in etwa gleichmässig auf die beiden Geschlechter, wobei Frauen leicht stärker vertreten sind (49% Männer gegenüber 51% Frauen). Im Gegensatz dazu sind die Männer in der Bevölkerung mit Migrationshintergrund der zweiten Generation jedoch stärker vertreten (52% Männer gegenüber 48% Frauen).
Die Bevölkerung nach Migrationsstatus verteilt sich ungleich auf die einzelnen Kantone. Gesamtschweizerisch haben 39% der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren einen Migrationshintergrund. Im Kanton Genf übersteigt dieser Anteil die 60%-Marke und auch in den Kantonen Zürich, Zug, Basel-Stadt, Tessin, Waadt und Neuenburg ist dieser Anteil sehr hoch (40% und mehr). Im Gegensatz dazu ist die Bevölkerung mit Migrationshintergrund mit Anteilen von unter 20% im Kanton Uri deutlich weniger stark vertreten (die Ergebnisse sind jedoch mit Vorsicht zu interpretieren ist, da sie auf weniger als 50 Beobachtungen beruhen).
Die erste und die zweite Generation sind in den einzelnen Kantonen anteilig unterschiedlich stark vertreten. Gesamtschweizerisch zählen 31% der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren zur ersten Generation und 8% zur zweiten Generation. Dies entspricht somit einem Verhältnis von etwa 4:1. In einzelnen Kantonen wie z.B. Uri zeigt dieses Verhältnis, dass die zweite Generation anteilsmässig weniger stark vertreten ist (Verhältnis höher als 6:1). In den Kantonen Solothurn und Thurgau hingegen liegt dieses Verhältnis unter 3:1.
Personen unter 15 Jahren
Der Migrationsstatus von Kindern unter 15 Jahren lässt sich anhand der im BFS verfügbaren Daten nicht bestimmen. Allerdings sind Informationen zum Geburtsort und zur Staatsangehörigkeit vorhanden.
Mehrs als drei Viertel der ständigen Wohnbevölkerung unter 15 Jahren besitzen die Schweizer Staatsangehörigkeit und sind in der Schweiz geboren. Das verbleibende Viertel ist entweder im Ausland (10%: 8% ausländische und 2% schweizerische Staatsangehörige) bzw. in der Schweiz geboren und im Besitz eines ausländischen Passes (19%).
In Tausend | In % | |
---|---|---|
Total | 1320 | 100,0 |
Schweizer | 965 | 73,1 |
Ausländer | 354 | 26,9 |
In der Schweiz Geborene | 1191 | 90,2 |
Schweizer |
940 | 71,3 |
Ausländer |
251 | 19,0 |
Im Ausland Geborene | 129 | 9,8 |
Schweizer |
25 | 1,9 |
Ausländer |
104 | 7,9 |
Ausländische Kinder (die gut einen Viertel aller unter 15-Jährigen ausmachen) besitzen vorwiegend die portugiesische, deutsche oder italienische Nationalität (12%, 12% bzw. 11%). Es folgen Staatsangehörige aus dem Kosovo, aus Frankreich und aus Nordmazedonien.
Die Alterspyramide der unter 15-Jährigen zeigt nicht dieselbe Form, wenn nach Geburtsort differenziert wird: Bei den in der Schweiz Geborenen ist sie rechteckig und bei den im Ausland Geborenen hat sie die Form einer umgekehrten Pyramide. Die Alterspyramide den im Ausland Geborenen ist an der Basis schmal, da es sich um Kinder handelt, die in ihrer frühen Kindheit in die Schweiz eingewandert sind. Bei der Geschlechterverteilung gibt es keine grossen Unterschiede nach Alter und Geburtsort.
In der Zeitperiode von 2017 bis 2019 lebte die Hälfte der 0- bis 14-jährigen Kinder in einem Haushalt ohne Migrationshintergrund, ein Drittel von gehörten einem Haushalt mit Migrationshintergrund an. Ein Fünftel der 0- bis 14-jährigen Kinder lebten in einem gemischten Haushalt mit/ohne Migrationshintergrund
Der Migrationsstatus des Haushalts lässt sich durch die Kombination der Staatsangehörigkeit und des Geburtsorts der Haushaltsmitglieder bestimmen. Details zur Bestimmung des Migrationsstatus des Haushalts finden Sie in den «weiterführenden Informationen» im Reiter "Definitionen".
Weiterführende Informationen
Definitionen
Der Migrationsstatus des Haushalts definiert sich wie folgt:
Der Haushalt hat keinen Migrationshintergrund, wenn weder der alleinerziehende Vater oder die alleinerziehende Mutter bzw. die beiden Partner eines Paares (mit oder ohne Kind(er)) bzw. keine Person in einem Nichtfamilienhaushalt oder einem anderen Haushaltstyp im Ausland geboren sind bzw. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Der Haushalt hat einen Migrationshintergrund, wenn der alleinerziehende Vater oder die alleinerziehende Mutter bzw. beide Partner eines Paares (mit oder ohne Kind(er)) bzw. alle Personen in einem Nichtfamilienhaushalt oder einem anderen Haushaltstyp im Ausland geboren sind bzw. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Ein gemischter Haushalt mit/ohne Migrationshintergrund liegt vor, wenn einer der beiden Partner eines Paares (mit oder ohne Kind(er)) bzw. mindestens eine Person in einem Nichtfamilienhaushalt oder einem anderen Haushaltstyp im Ausland geboren sind bzw. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, die übrigen Haushaltsmitglieder jedoch nicht.
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Bundesamt für Statistik Sektion Demografie und MigrationEspace de l'Europe 10
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