Diese Quoten gehören zu den wichtigsten Indikatoren der Sozialhilfestatistik, mit denen die Situation der bekämpften Armut in der Schweiz in einen grösseren Zusammenhang gestellt werden kann.
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Im Jahr 2019 betrug die Sozialhilfequote in der Schweiz 3,2%. Die in der Schweiz geborenen Personen verzeichneten eine Quote von 2,5%, bei den im Ausland Geborenen belief sie sich auf 4,9%. Zwischen den in der Schweiz geborenen schweizerischen und ausländischen Staatsangehörigen ist der Unterschied mit einer Differenz von 6,8 Prozentpunkten (2,0% gegenüber 8,8%) besonders ausgeprägt. Bei den im Ausland geborenen schweizerischen und ausländischen Staatsangehörigen beträgt der Unterschied 1,8 Prozentpunkte.
Zwischen 2010 und 2019 ist der Anteil Sozialhilfeempfänger in der Gesamtbevölkerung leicht angestiegen (+0,2 Prozentpunkte). Zwischen 2012 und 2019 ist der grösste Anstieg bei den in der Schweiz geborenen Ausländerinnen und Ausländern festzustellen. In diesem Zeitraum ist die Sozialhilfequote dieser Bevölkerungsgruppe um 0,9 Prozentpunkt angestiegen.
Im Vergleich zum Vorjahr hat die Sozialhilfequote 2019 jedoch in meisten Bevölkerungsgruppen abgenommen, mit Ausnahme der im Ausland geborenen Ausländerinnen und Ausländer bei denen sie leicht zugenommen hat.
Die Sozialhilfequote der ausländischen Bevölkerung ist in den Kantonen Nidwalden und Thurgau (3,0% und 2,5%) am tiefsten und im Kanton Neuenburg und Bern am höchsten (12,0% und 10,8%). Werden jedoch die Sozialhilfequoten der ausländischen und der schweizerischen Bevölkerung miteinander in Beziehung gesetzt, stellt man fest, dass das Tessin und Genf die geringsten Unterschiede zwischen den Gruppen aufweisen (Verhältnis von 1:1,6 und 1:1,5). Die grössten relativen Differenzen gibt es in den Kantonen Appenzell-Innerrhoden und Uri (1:17,8 und 1:10,7).
Unter den in der Schweiz geborenen Personen sind die relativen Differenzen zwischen ausländischen und schweizerischen Staatsangehörigen Appenzell-Innerrhoden und Uri am grössten. (1: 37,6 und 1: 22,1). Die Kantone Basel-Stadt und Tessin verzeichnen die tiefsten Werte (1: 2,6 und 1: 2,4). Bei den im Ausland Geborenen sind die Unterschiede zwischen ausländischen und schweizerischen Staatsangehörigen im Allgemeinen geringer. Hier weisen Uri und Appenzell-Innerrhoden die grössten Unterschiede auf (Unterschied von 20 und 34 Prozentpunkte).
Tabellen
Definitionen
Im schweizerischen System der sozialen Sicherheit stellt die Sozialhilfe das letzte Auffangnetz dar. Sie erstreckt sich auf alle bedarfsabhängigen Unterstützungs-, Beratungs- und Betreuungsleistungen mit dem Zweck der Existenzsicherung, soweit diese Leistungen nicht bereits von einer Sozialversicherung erbracht werden. Die Sozialhilfe im engeren Sinn umfasst die persönliche und die wirtschaftliche Hilfe. Sie sichert den Existenzbedarf bedürftiger Personen, fördert ihre persönliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit sowie die soziale und berufliche Integration. Sie entschärft vorübergehende Krisensituationen und stellt das letzte soziale Auffangnetz dar. Sie ist nicht dafür gedacht, strukturelle Risiken im Allgemeinen zu decken. Das Sozialhilferecht liegt im Kompetenzbereich der Kantone. Die Unterstützung im Asyl- und Flüchtlingsbereich und die Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und -schweizer fallen in die Zuständigkeit des Bundes. Jeder Kanton hat ein eigenes Sozialhilferecht als Grundlage für die gesamte Sozialhilfetätigkeit von Kantonen und Gemeinden.
Methodologie
Die wirtschaftliche Sozialhilfequote (Quote der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger im engeren Sinn) wird definiert als das Verhältnis zwischen der Anzahl Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger mit mindestens einem Leistungsbezug im Erhebungsjahr und der ständigen Wohnbevölkerung des Vorjahres gemäss STATPOP (Statistik der Bevölkerung und der Haushalte). In der Sozialhilfestatistik werden auch vorläufig aufgenommene Personen berücksichtigt. Dabei handelt es sich um vorläufig aufgenommene Personen, die seit mehr als 7 Jahren in der Schweiz wohnhaft sind, sowie vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsdauer in der Schweiz von über 7 Jahren.
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Demografie und MigrationEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz