Dieser Indikator misst das finanziellen Gründen geschuldete Unvermögen von Einzelpersonen oder Haushalten, sich zu einem bestimmten Zeitpunkt gängige Konsumgüter oder Aktivitäten zu leisten. Er erlaubt, die materiellen Ungleichheiten zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen hervorzuheben. Materielle Entbehrung wirkt sich auf die Teilhabechancen in allen Lebensbereichen aus und birgt die Gefahr der sozialen Ausgrenzung.
Die Quote der materiellen Entbehrung war 2019 bei den Personen mit Migrationshintergrund der ersten Generation dreimal höher als bei den Personen ohne Migrationshintergrund (8% gegenüber 3%). Die zweite oder höhere Generation wies eine Quote von 5% auf.
Zwischen 2014 und 2019 ist die Quote der materiellen Entbehrung bei den drei Bevölkerungsgruppen stabil geblieben. In der zweiten oder höheren Generation steigt die Quote zwischen 2017 und 2018 von 5% auf 9% an, bevor sie 2019 wieder signifikant auf 5% abfällt.
Personen mit Migrationshintergrund sind in den meisten Grossregionen signifikant häufiger von materieller Entbehrung betroffen als Personen ohne Migrationshintergrund, so insbesondere in der Genferseeregion (12% gegenüber 5%), in der Nordwestschweiz (9% gegenüber 3%) und in Zürich (6% gegenüber 1%). Im Espace Mittelland und in der Ostschweiz besteht dieselbe Tendenz, ohne jedoch statistisch signifikant zu sein.
Tabellen
Definitionen
Materielle Entbehrung ist definiert als der Nichtbesitz von Gebrauchsgütern bzw. das Fehlen elementarer Lebensgrundlagen aufgrund mangelnder finanzieller Ressourcen. Von materieller Entbehrung wird gesprochen, wenn mindestens drei von neun Elementen aus den nachfolgend geschilderten Kategorien aus finanziellen Gründen fehlen. Diese europaweit koordinierten neun Kategorien von Entbehrungen betreffen folgende Bereiche:
Finanzielle Schwierigkeiten:
• in der Lage sein, innerhalb eines Monats unerwartete Ausgaben in der Höhe jenes Betrages zu tätigen, der 1/12 der Armutsgefährdungsschwelle (bei 60%) für Einpersonenhaushalte entspricht (in der Schweiz: 2500 Franken seit 2013; 2000 CHF von 2007 bis 2012);
• in der Lage sein, eine Woche Ferien pro Jahr weg von zu Hause zu finanzieren;
• keine Zahlungsrückstände;
• in der Lage sein, jeden zweiten Tag eine fleisch- oder fischhaltige Mahlzeit (oder vegetarische Entsprechung) zu haben;
• in der Lage sein, die Wohnung ausreichend zu heizen.
Nichtbesitz von langlebigen Gebrauchsgütern:
• nicht im Besitz einer Waschmaschine, eines Farbfernsehers, eines Telefons oder eines Auto zu sein.
Beeinträchtigungen bezüglich Hauptwohnung und Wohnumfeld: Mindestens eine der folgenden drei Belästigungen:
• Lärmbelästigung durch Nachbarn oder von der Strasse;
• Probleme mit Kriminalität, Gewalt oder Vandalismus im Wohnumfeld;
• Probleme mit Verschmutzungen und Abfall oder andere Umweltprobleme.
Diese Fragen werden nur einem Haushaltsmitglied gestellt; die Antworten werden für sämtliche Haushaltsmitglieder übernommen. Wenn ein Haushalt aus mehreren erwachsenen Personen mit unterschiedlichem Migrationsstatus besteht, wird der gleiche, für den gesamten Haushalt berechnete Wert sowohl bei den Personen mit als auch bei jenen ohne Migrationshintergrund verwendet.
Methodologie
Infolge des neuen Stichprobenrahmens und der Verbesserung des Gewichtungsmodells sind die Resultate ab 2014 nicht mehr direkt mit den Resultaten der Vorjahre vergleichbar (Bruch in der Zeitreihe). Mehr dazu im unten stehenden Dokument.
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Demografie und MigrationEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz