Dieser von der EU empfohlene Indikator ist wichtig im Hinblick auf die politischen Partizipationsmöglichkeiten. Die Einbürgerung ist Ausdruck einer gelingenden staatsbürgerlichen Integration. Wer eingebürgert ist, verfügt über alle staatsbürgerlichen Rechte und politischen Partizipationsmöglichkeiten. Zudem handelt es sich bei der rohen Einbürgerungsziffer auch um einen Indikator für die Integrationsbereitschaft, da ein gewisses Ausmass an Identifikation mit dem Aufnahmeland eine anzunehmende Voraussetzung für eine Einbürgerung ist. Andererseits widerspiegelt sich in diesem Indikator auch die Einbürgerungspraxis des Aufnahmelandes.
Bemerkung: Die Tabellen wurden mit den neuesten Daten aktualisiert. Die Grafiken und Texte werden demnächst aktualisiert.
Die rohe Einbürgerungsziffer der Personen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz lag 2020 bei 2%. Die in der Schweiz geborenen Personen weisen eine fast dreimal so hohe Ziffer auf wie die im Ausland Geborenen (3% gegenüber 1%).
Seit 2011 ist die rohe Einbürgerungsziffer der Personen mit B- oder C-Ausweis leicht gesunken. Dieser Rückgang ist sowohl bei den in der Schweiz geborenen Personen (-0,2 Prozentpunkte) als auch bei den im Ausland geborenen Personen (-0,5 Prozentpunkte) zu verzeichnen
In den meisten Kantonen liegt die rohe Einbürgerungsziffer der im Ausland geborenen Personen zwischen 1% und 2%. Die Kantone Glarus und Freiburg verzeichnen die tiefsten Ziffern. Im Gegensatz dazu erreichen die im Ausland Geborenen mit jeweils fast 2% in den Kantonen Zürich und Neuchâtel die höchsten Ziffern.
Bei den in der Schweiz geborenen Ausländerinnen und Ausländern sind die Ergebnisse weniger einheitlich. Die Kantone Zürich, Bern, Ticino, Waadt und Neuenburg liegen an der Spitze mit Werten von 5% oder mehr. Im Gegensatz dazu verzeichnen die Kantone Glarus und Appenzell Innerrhoden mit jeweils unter 1% die tiefsten Werte, während der schweizerische Wert bei 3% liegt.
Tabellen
Definitionen
Dieser Indikator gibt Auskunft über das Verhältnis zwischen der Anzahl Personen, die in einem bestimmten Kalenderjahr das Schweizer Bürgerrecht erwerben, und der Anzahl Aufenthalterinnen und Aufenthalter sowie Niedergelassene am Anfang des gleichen Kalenderjahres. Berechnet wird die rohe Einbürgerungsziffer, indem die Anzahl Personen, die im Jahr X das Schweizer Bürgerrecht erworben haben, durch die Anzahl Aufenthalterinnen und Aufenthalter sowie Niedergelassene am 1.1. des Jahres X geteilt wird. Dieser Indikator erlaubt jedoch keine Aussagen über die Zahl der abgelehnten Einbürgerungsgesuche.
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Demografie und MigrationEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz