Der Zugang zu medizinischen Leistungen ist ein wichtiger Indikator für die Integration. Zahlreiche Hindernisse, wie z.B. unzureichende Grundkenntnisse über die Institutionen des Gesundheitswesens, Sprachbarrieren oder ein fehlendes Netzwerk können diesen Zugang erschweren. Dieser Indikator untersucht in erster Linie die aus finanziellen Gründen entstehenden Probleme beim Zugang zu ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen. Die Entbehrungen bei zahnärztlichen Behandlungen sind besonders aussagekräftig, da diese Art von Leistungen in den meisten Fällen zulasten der Patientinnen und Patienten gehen und im Gegensatz zur medizinischen Grundversorgung nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
Bemerkung: Die Tabellen wurden mit den neuesten Daten aktualisiert. Die Grafiken und Texte werden demnächst aktualisiert.
Generell zeigte sich 2019 bezüglich des Anteils der Personen, die zahnärztliche Untersuchungen nicht in Anspruch nehmen können, ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen Personen mit Migrationshintergrund und jenen ohne Migrationshintergrund (4% gegenüber 2%). Bei der ersten Migrationsgeneration ist der Anteil doppelt so hoch wie bei der zweiten oder höheren Generation (5% gegenüber 2,5%). Zwischen der zweiten Migrationsgeneration und der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund besteht kein statistisch signifikanter Unterschied.
Bei ärztlichen Behandlungen ist der Unterschied zwischen der Bevölkerung mit bzw. ohne Migrationshintergrund statistisch signifikant (1% gegenüber 0,4%).
Zwischen 2015 und 2019 ist der Anteil der Bevölkerung, die zahnärztliche und medizinische Untersuchungen aus finanziellen Gründen nicht in Anspruch nimmt, unabhängig vom Migrationsstatus stabil geblieben.
In Grossregionen, für die Ergebnisse für beide Bevölkerungsgruppen – mit und ohne Migrationshintergrund – zur Verfügung stehen, zeigen sich signifikante Divergenzen bezüglich der Nicht-Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen aus finanziellen Gründen. Diese Unterschiede sind nur in der Nordwestschweiz (mehr als 4% gegenüber 1%) und der Genferseeregion (8% gegenüber 5%) signifikant.
Was medizinische Leistungen betrifft sind die Unterschiede zwischen der Bevölkerung ohne bzw. mit Migrationshintergrund nur im Espace Mittelland signifikant.
Tabellen
Definitionen
Anteil der Personen, die aus finanziellen Gründen eine ärztliche oder zahnärztliche Untersuchung nicht in Anspruch nehmen können.
Methodologie
Infolge des neuen Stichprobenrahmens und der Verbesserung des Gewichtungsmodells sind die Resultate ab 2014 nicht mehr direkt mit den Resultaten der Vorjahre vergleichbar (Bruch in der Zeitreihe). Mehr dazu im unten stehenden Dokument.
Auf Ersuchen von Eurostat wurden die Fragen zum Zugang zu medizinischen Leistungen 2015 überarbeitet. Die wichtigste Änderung besteht darin, die Notwendigkeit einer medizinischen (oder zahnärztlichen) Behandlung zu prüfen, bevor gefragt wird, ob die Person immer Zugang zu den erforderlichen Untersuchungen oder Behandlungen hatte. Daher wird der Hauptgrund für die Nichtkonsultation ab 2015 nur bei den Personen erhoben, die angaben, dass sie wirklich eine Untersuchung oder Behandlung benötigten und keinen Zugang dazu hatten. Ist dieser Hauptgrund finanzieller Natur, wird wie früher angenommen, dass die betroffene Person auf die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen verzichten muss.
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Demografie und MigrationEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz