Bezüglich der Verwendung dieses Bereichs in einem Indikatorensystem zur Integration besteht Einigkeit: Der Arbeitsmarkt ist ein zentraler Integrationsmotor. Der Zugang zum Arbeitsmarkt erlaubt in der Regel den selbstständigen Erwerb des Lebensunterhalts. Die durch eigene Erwerbstätigkeit erwirtschafteten Ressourcen sind wiederum bestimmend für die Partizipation in anderen Lebensbereichen (Zugang zu ökonomischen Ressourcen und Positionen). Die aktive Teilhabe am Erwerbsprozess kann somit als wesentliche Voraussetzung für die gesellschaftliche Integration angesehen werden.