Der Zugang zu medizinischen Leistungen ist ein wichtiger Indikator für die Integration. Zahlreiche Hindernisse, wie z.B. unzureichende Grundkenntnisse über die Institutionen des Gesundheitswesens, Sprachbarrieren oder ein fehlendes Netzwerk können diesen Zugang erschweren. Dieser Indikator untersucht in erster Linie die aus finanziellen Gründen entstehenden Probleme beim Zugang zu ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen. Die Entbehrungen bei zahnärztlichen Behandlungen sind besonders aussagekräftig, da diese Art von Leistungen in den meisten Fällen zulasten der Patientinnen und Patienten gehen und im Gegensatz zur medizinischen Grundversorgung nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
Generell zeigte sich 2018 bezüglich des Anteils der Personen, die zahnärztliche Untersuchungen nicht in Anspruch nehmen können, ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen Personen der ersten Generation und jenen ohne Migrationshintergrund (5% gegenüber 2%). Der Unterschied zwischen der zweiten oder höheren Generation und der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund ist nicht signifikant.
Bei ärztlichen Behandlungen ist der Unterschied zwischen der Bevölkerung ohne bzw. mit Migrationshintergrund statistisch nicht signifikant.
Zwischen 2015 und 2018 gab es keine signifikante Veränderung des Anteils der Personen mit Migrationshintergrund, die aus finanziellen Gründen medizinische oder zahnärztliche Leistungen nicht in Anspruch nehmen konnten, unabhängig von der Generationenzugehörigkeit.
Unabhängig von der Grossregion unterscheiden sich die Ergebnisse nach Migrationsstatus nicht signifikant in Bezug auf den Verzicht auf zahnärztliche oder ärztliche Untersuchungen aus finanziellen Gründen.
Tabellen
Definitionen
Anteil der Personen, die aus finanziellen Gründen eine ärztliche oder zahnärztliche Untersuchung nicht in Anspruch nehmen können.
Methodologie
Infolge des neuen Stichprobenrahmens und der Verbesserung des Gewichtungsmodells sind die Resultate ab 2014 nicht mehr direkt mit den Resultaten der Vorjahre vergleichbar (Bruch in der Zeitreihe). Mehr dazu im unten stehenden Dokument.
Auf Ersuchen von Eurostat wurden die Fragen zum Zugang zu medizinischen Leistungen 2015 überarbeitet. Die wichtigste Änderung besteht darin, die Notwendigkeit einer medizinischen (oder zahnärztlichen) Behandlung zu prüfen, bevor gefragt wird, ob die Person immer Zugang zu den erforderlichen Untersuchungen oder Behandlungen hatte. Daher wird der Hauptgrund für die Nichtkonsultation ab 2015 nur bei den Personen erhoben, die angaben, dass sie wirklich eine Untersuchung oder Behandlung benötigten und keinen Zugang dazu hatten. Ist dieser Hauptgrund finanzieller Natur, wird wie früher angenommen, dass die betroffene Person auf die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen verzichten muss.
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Demografie und MigrationEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz